Hallo Ratsuchender,
in der Unterhaltsberechnung werden lediglich ehebedingt einvernehmlich eingegangene Verbindlichkeiten berücksichtigt. Bei den Kosten für die PKW-Anschaffung nach der Trennung bzw. kurz vor der Trennung dürfte dies nicht vorliegen.
Zu berücksichtigen ist, dass bei einem eventuellen Scheidungsverfahren der Hausrat und der Zugewinn geteilt werden müssen.
Pkw fallen ausnahmsweise dann nicht in den Zugewinn, wenn ein Pkw überwiegend für familiäre Zwecke genutzt wurde, also z. B. für Einkauf oder Fahrten zwecks Betreuung der gemeinsamen Kinder. In diesem Fall gehören Pkw zum Hausrat. Ansonsten zählen Pkw zum Zugewinn.
Ihr neues Kfz. dürfte daher beim Zugewinn berücksichtigt werden. Stichtag für die Zugewinnberechnung ist der Antrag auf Ehescheidung beim Amtsgericht.
Ob ein Zugewinn vorliegt, muss durch Berechnung der jeweiligen Anfangs- und Endvermögen berechnet werden. Insoweit fehlt es derzeit an Informationen.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.
E. Korkmaz
Rechtsanwalt
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