Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Wenn in Ihrem Vertrag eine freiwillige Zulage genannt wird, so kann der Arbeitgeber diese grundsätzlich jederzeit widerrufen. Er ist dabei nur an die Grenzen von Treu und Glauben gebunden.
ABER: Hier stellt sich die Frage, ob diese Zulage wirklich freiwillig sein kann, wenn Sie als monatliches Gehalt gezahlt wird. Ich halte dies für einen Widerspruch, der nach AGB-Gesichtspunkten nicht haltbar wäre. Um das genauer zu beurteilen, müsste der Vertrag eingesehen werden!
Diese Frage hat bereits hier das Landesarbeitsgericht BaWü in einem vermutlich ähnlichen Fall beschäftigt, der Senat wies darauf hin, dass diese Frage bislang nicht entschieden sei und keine Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht vorliegt.
Insoweit müsste der Vertrag im Zweifelsfall genau geprüft werden und eine Einschätzung vorgenommen werden. Wie letztendlich der Umgang der Gericht damit sein wird, ist im Zweifel offen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
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