Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie selbst eine geeignete Person für die Vormundschaft / Pflegschaft in Erwägung ziehen können, wäre dies wohl der bessere Weg.
Dann können bestimmte Entscheidungsbefugnisse auch auf diese Person übertragen werden.
Es kommen insbesondere Familienangehörige oder auch Paten in Betracht.
Haben Sie keine geeignete Person in Aussicht so sollten Sie sich an das Jugendamt wenden.
Ob man direkt das Sorgerecht voll abgibt, sollte man sich nochmal überlegen. Das Jugendamt kann auch die Vormundschaft / Pflegschaft in Teilbereichen übernehmen.
Dies wäre vor dem Hintergrund, dass auch die Kindesmutter offenbar nicht in der Lage und auch nicht gewillt ist, allein zu entscheiden, die sinnvollere Variante.
Sie sollten das Jugendamt also entsprechend einbinden und mit den Mitarbeitern besprechen, inwieweit man Sie entlasten kann und ob es ggf. nicht auch erstmal ausreicht, entsprechende Vollmachten auszustellen.
Ansonsten müsste das Kind förmlich in Obhut genommen werden und dann das Sorgerecht oder Teilbereiche auf das Jugendamt übertragen werden.
Erst sollten Sie das Gespräch suchen und dann die erforderlichen Schritte zur - hoffentlich - einvernehmlichen Übertragung mit anwaltlicher Hilfe beim zuständigen Familiengericht einleiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen