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Freiwillige Abgabe Übertrag Sorgerecht

| 29. Januar 2018 11:37 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter (15 Jahre) lebt seit ca. 1 Jahr in einer Wohngruppe.
Von der Mutter bin ich seit ca. 3 Jahren getrennt und inzwischen geschieden.
Der Aufenthalt in der Wohngruppe hat sich an einen Aufenthalt in einer Klinik für Ernährungsproblem angeschlossen und war seitens der Klinik angeraten. Ebenso eine psy.Therapie der Tochter hinsichtlich des Umganges mit der chronischen psy.Erkrankung (bipolar) der Mutter.
Die angeratenen Therapien werden seitens der Wohngruppe nicht ansatzweise berücksichtigt geschweige denn umgesetzt.
Der Zustand der Tochter hängt durch die Parentifizierung mit der Mutter stark vom jeweiligen Krankheitszustand der Mutter ab.
Die jeweiligen Ziele der Hilfeplangespräche werden seit 1 Jahr nicht erreicht. Dennoch sieht die Wohngruppe und auch das Jugendamt keinen Handlungsbedarf, eine Änderung des Therapieansatzes u.o. eine Änderung der Einrichtung anzustreben.

Die Umgangswochenenden in meinem Haushalt gestallten sich immer problematischer auf Grund der Verhaltensstörungen der Tochter.
Da ich nervlich nicht mehr in der Lage bin, das Kind angemessen zu betreuen, kein Hilfe seitens der Wohngruppe/des Jugendamtes erfahre und ich auch keine Verantwortung für das Handeln der betreffenden Stellen übernehmen kann, möchte ich mein Sorgerecht freiwillig abgeben und auf das Jugendamt/einen Vormund übertragen.
Die Mutter will das alleinige Sorgerecht nicht tragen.
Wie muss ich hier vorgehen, was ist zu beachten?

Mit freundlichen Grüßen

29. Januar 2018 | 13:10

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Wenn Sie selbst eine geeignete Person für die Vormundschaft / Pflegschaft in Erwägung ziehen können, wäre dies wohl der bessere Weg.

Dann können bestimmte Entscheidungsbefugnisse auch auf diese Person übertragen werden.

Es kommen insbesondere Familienangehörige oder auch Paten in Betracht.

Haben Sie keine geeignete Person in Aussicht so sollten Sie sich an das Jugendamt wenden.

Ob man direkt das Sorgerecht voll abgibt, sollte man sich nochmal überlegen. Das Jugendamt kann auch die Vormundschaft / Pflegschaft in Teilbereichen übernehmen.

Dies wäre vor dem Hintergrund, dass auch die Kindesmutter offenbar nicht in der Lage und auch nicht gewillt ist, allein zu entscheiden, die sinnvollere Variante.

Sie sollten das Jugendamt also entsprechend einbinden und mit den Mitarbeitern besprechen, inwieweit man Sie entlasten kann und ob es ggf. nicht auch erstmal ausreicht, entsprechende Vollmachten auszustellen.

Ansonsten müsste das Kind förmlich in Obhut genommen werden und dann das Sorgerecht oder Teilbereiche auf das Jugendamt übertragen werden.

Erst sollten Sie das Gespräch suchen und dann die erforderlichen Schritte zur - hoffentlich - einvernehmlichen Übertragung mit anwaltlicher Hilfe beim zuständigen Familiengericht einleiten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 31. Januar 2018 | 09:26

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