Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich werden Sie, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, nachweisen müssen, daß Sie die Zahlung des Kaufpreises seinerzeit bereits geleistet haben. Da Sie darüber keinen Nachweis mehr haben, wir dies nur anhand der Lieferungsbedingungen des Ticketversandes möglich sein. Diese beweisen zwar nicht direkt, daß Sie gezahlt haben. Ihnen kommt jedoch insofern eine Indizwirkung zu, als daß eine Lieferung ohne Vorkasse oder Nachname nicht erfolgen konnte, mithin also zunächst davon auszugehen ist, daß Sie die Zahlung geleistet haben.
Der Ticketversand müsste also vor Gericht darlegen, daß er die Tickets weder nach Vorkasse, noch per Nachnahme an Sie geliefert hat. Gelingt es ihm, dies darzulegen und zu beweisen, werden Sie beweispflichtig für die Zahlung sein.
Ob eine Lieferung der Tickets ohne Vorkasse/Nachnahme möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Falls ja, sollten Sie es auf einen Rechtsstreit nicht ankommen lassen, da Sie dann die Zahlung beweisen müssten, was Sie nach Ihrer Schilderung nicht können.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
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