Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Grundsätzlich ist sowohl eine unternehmerische Tätigkeit als Einzelunternehmer sowie in Form einer GmbH möglich.
Dazu müssen die ausländerrechtlichen Bestimmungen, die sich aus dem "Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit" von 1999 ergeben beachtet werden. Daraus ergibt sich, dass einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland nachgegangen werden darf.
Weiterhin gibt es formelle Anforderungen (gültiger Pass, ggfs. Visum, geklärte Identität, keine Vorstrafen u.ä.) für jeden Ausländer in Deutschland.
Es wäre hier aber wichtig zu wissen, wie das Unternehmen personell aufgestellt werden soll, um die konkreten Voraussetzungen zu benennen.
Es muss dann weiterhin ein Gewerbe angemeldet werden und ggfs. ein Eintrag ins Handelsregister vorgenommen werden.
Ob es sich empfiehlt als Einzelunternehmer oder als GmbH tätig zu werden hängt von zahlreichen Fragen ab, zu denen mir Informationen fehlen. Dazu gehört bspw. die Frage, ob Ihre deutsche Unternehmung Teil einer schweizer Unternehmung ist oder nicht.
Die Gründung einer GmbH ist recht einfach. Es bedarf im wesentlichen eines notariell zu beglaubigenden Gesellschaftsvertrags und einer Eintragung ins Handelsregister.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen im Sinne einer ersten Orientierung weitergeholfen.Selbstverständlich stehe ich gerne für eine kostenlose Nachfrage zur Verfügung. Gerne berate ich Sie bei Ihrem konkreten Projekt weiter. Treten Sie einfach per E-Mail oder telefonisch an mich heran.
Mit freundlichen Grüßen