Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, möchten Sie grundsätzlich wissen, ob ein Zweitwohnsitz in der Schweiz in Ihrer Situation möglich ist.
Da Sie sowohl die deutsche als auch die schweizer Staatsangehörigkeit haben, ist dieses grundsätzlich möglich.
Konsequenzen können sich aber zum einen in melderechtlicher als auch in steuerrechtlicher Hinsicht ergeben.
Sofern Sie sich nämlich länger als 162 Tage (genau ab 163 Tage) im Jahr in der Schweiz aufhalten würden, wären Sie gegebenenfalls in der Schweiz steuerpflichtig.
Mit melderechtlichen Konsequenzen meine ich, dass Sie dann vor dem Problem stehen würden, wo Ihr Erst- und Ihr Zweitwohnsitz istbzw. anzumelden wäre.
Für eine genaue steuerrechtliche sowie melderechtliche Einordnung müßte der Sachverhalt in allen Einzelheiten bekannt sein (insbesondere Aufenthaltsdauern etc.). Dies ist aus der Ferne im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich, weshalb ich Ihnen zur abschliessenden konkreten Beurteilung eine Beratung bei einem Kollegen vor Ort empfehlen würde.
Mit freundlichem Gruß von der Nordsee
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Antwort
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