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Firma verkauft, nun droht Käufer mit Klage

7. Juli 2021 15:59 |
Preis: 25,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


16:35

Guten Tag,

ich habe Anfang des Jahres Firmenanteile verkauft. Ich wollte eigentlich keinen Verkaufspreis, sondern eine monatliche Vergütung, da ich in der Firma weiter arbeiten wollte. Der Käufer bestand aber auf ein Kaufpreis und wir haben uns geeinigt. Es ist alles seit monaten notariell bestätigt und im Handelsregister eingetragen. Der Käufer hat mich mittels Arbeitsvertrag seit dem Kauf in der Firma beschäftigt. Da wir beide aber nicht miteinander gut auskommen, droht er mir nun mit einem Anwalt. Wenn wir nicht miteinander auskommen, würde er mich verklagen und das dreifache von dem verlangen, was er für die Firma gezahlt hat und die Firma zurück geben. Ich bin gerade verunsichert und weiß nicht, ob er damit durch kommt. Vor allem würde ich gerne den Arbeitsvertrag kündigen, möchte aber den Rechtsstreit dadurch nicht auslösen.

Nun meine Frage: Kann er das so einfach machen? Ich halte noch 25% Anteile.

Vielen Dank

7. Juli 2021 | 16:22

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Androhen kann der Käufer letztlich, was er will. Entscheidend ist alleine, ob er einen Anspruch gegen Sie hat.

Sofern das Arbeitsverhältnis betroffen ist, kann er ggf kündigen, oder Sie beide einigen sich auf einen Aufhebungsvertrag, wenn es denn zwischen Ihnen nicht mehr passen sollte.

Was den Firmenkauf angeht, so ergibt sich aus Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht im Ansatz irgendetwas, woraus sich zugunsten des Gegners ein Anspruch auf das Dreifache des gezahlten Kaufpreises ergeben könnte.

Ob er das so einfach machen kann, kann ohne Kenntnis des Kaufvertrages nicht gesagt werden. Es ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass er das erfolgreich machen kann.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 7. Juli 2021 | 16:25

Guten Tag,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Der Kauf ist im Gesellschaftsvertrag notariell bekräftigt und bestätigt. Er möchte den Anspruch nur stellen, weil die Firma nicht den Wert hat, den er mir gezahlt hat. Aber er hatte die BWA und die Summen- Saldenliste, kennt also die Zahlen. Ich habe auch den Schriftverkehr, das ich lediglich die monatliche Vergütung wollte, kein Kaufpreis.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche, vielen Dank für die schnelle Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juli 2021 | 16:35

Dann sollten Sie sich keine Sorgen machen.
Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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