Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Fehlzeitengespräch

18. November 2010 09:13 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich erhielt gestern von meinem aktuellen Abteilungsvorgesetzten, eine Einladung zu einem Fehlzeitengespräch.

Da ich mich aufgrund des Umgangs und der Atmosphäre in der jetzigen Abteilung nicht wohlgefühlt habe, habe ich mich vor einigen Monaten intern auf eine andere Stelle beworben und habe diese auch bekommen.
Somit wechsel ich in zwei Wochen den Standort und die Abteilung.

Nun soll dieses Fehlzeitengespräch stattfinden und ich möchte dort erörtern, dass zwei große Fehlzeitblöcke aufgrund eines Unfalls entstanden sind.
Im Rahmen des Gespräches, werde ich auch gefragt ob Erkrankungen im Zusammenhang mit der Arbeit entstanden sind.
In diesem Punkt, möchte ich gerne sagen das der Umgang und die Atmosphäre in der Abteilung mich zwischenzeitlich auch krank gemacht haben.

Vor einigen Monaten habe ich dies so auch schon einmal meinem Vorgesetzten gesagt, jedoch gab es hierzu nie ein Protokoll.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob es sinnvoll ist diese Anmerkungen im Rahmen eines Fehlzeitengesprächs anzubringen, da dieses Gespräch protokolliert wird und in der Personalakte landet?

Weiter stellt sich mir die Frage, ob der Abteilungsvorgesetzte zwei Wochen vor meinem wechsel noch ein solches Gespräch mit mir führen muss und soll. Wäre es nicht sinnvoller wenn meine neue Abteilungsleitung mit mir über dieses Thema spricht. Schließlich arbeite ich zukünftig nicht mehr in der jetzigen Abteilung.

Es wäre nett, wenn Sie mir hier einen Rat geben könnten der zu keinerlei Konsequenzen für mich führt bzw. mit dem ich rechtssicher Arbeiten kann.

18. November 2010 | 09:41

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


bei einem Abteilungswechsel ist ein solches Gespräch angebracht und letztlich auch nicht zu beanstanden, da die Fehlzeiten ja eben diese Abteilung betreffen; das Gespräch wird sich daher kaum vermeiden lassen.


Zunächst sollten Sie sich ruhig anhören, was genau vorgetragen wird. Eine Stellungnahme müssen Sie nicht abgeben, wobei es manchmal sogar sinnvoller ist, nichts anzumerken und dann später - in Ruhe - eine schriftliche Stellungnahme für die Personalakte zu verfassen. Mit etwas Abstand kann man es dann neutralen und unangreifbarer formulieren, ohne dass im direkten Gespräch die Emotionen "hochkochen".


Ob Erkrankungen im Zusammenhang mit der Arbeit entstanden sind, ist letztlich eine medizinische Frage, zu der Sie überhaupt keine Stellung nehmen sollten.

Denn wenn Sie dort ausführen, dass der Umgang und die Atmosphäre in der Abteilung Sie auch krank gemacht haben, wird dieses sicherlich deshalb nicht günstig sein, weil diese Vorwürfe dann nicht medizinisch begründbar sind, der Vorgesetzte dieses sicherlich leugnen wird UND natürlich dann auch die Frage IHRER Belastbarkeit/Teamfähigkeit sehr wahrscheinlich negativ bewertet werden könnten - so eine Äußerung könnte also schnell zum Boomerang werden; ich würde mich an Ihre Stelle dazu gar nicht äußern.



Nach dem Gespräch würde ich dann an Ihrer Stelle Einsicht in die Personalakte fordern, um dann das Protokoll in Ruhe lesen zu können. Notwendige Änderungen können dann ebenfalls schriftlich zur Personalakte gereicht werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle.
.


ANTWORT VON

(2928)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER