Guten Tag,
ich habe das Protokoll des gemeinsamen Gespräches durchgesehen. Sie halten es insgesamt für nicht konkret genug und möchten wissen, wie Sie sich verhalten sollen.
Das Protokoll gibt in formeller Hinsicht zunächst in chronologischer Reihenfolge den Gesprächsverlauf wieder.
Ob das Gespräch tatsächlich so und mit den niedergelegten Punkten stattgefunden hat, kann ich nicht beurteilen.
Sollten wesentliche Punkte, die im Gespräch Gegenstand der Unterredung waren, fehlen, müssen Sie die Ergänzung dieses Protokolles verlangen, um es vollständig werden zu lassen.
Was die Konkretheit der angesprochenen Punkte angeht, so kann ich Ihre Ansicht, es seien alle Punkte zu unkonkret, nicht ganz bestätigen. Es gibt durchaus konkret angesprochene Dinge. Von daher erscheint es wenig sinnvoll, derart pauschal zu reagieren.
Vielmehr sollten Sie in Ihrer Gegendarstellung tatsächlich die nach Ihrer Ansicht zu unkonkret benannten Punkte ausdrücklich und im Einzelnen erwähnen.
Im Hinblick auf die Überforderung mit der von Ihnen geforderten Arbeitsleistung ist nach dem Protokoll eine Einigung dahingehend erzielt worden, dass Sie und T im Nachgang an das Gespräch das gesamte Arbeitspaket von H anschauen und nach Prioritäten bewerten wollen.
Wenn diese Einigung so nicht stattgefunden hat, sollten Sie Ihre Auffassung darlegen. Ansonsten sollte das Ergebnis dieser Neubewertung abgewartet werden.
Im Folgenden bemängelt T konkret fehlende Eigenverantwortung und Ihr Kommunikationsverhalten. Auch insoweit ist eine Einigung dahingehend erzielt worden, dass Sie spätestens 1 Tag vor Fristablauf über eine drohende Überschreitung der Frist informieren müssen. Ich halte das insgesamt für eine klare und ausreichend konkrete Darstellung.
Die von T eingeforderte Steigerung der Kommunikation mit Kollegen ist in der Tat wenig konkret, weil sie nicht erkennen lässt, in welcher Hinsicht Sie mehr kommunizieren sollen. Soll sich das nur auf berufliche Dinge beziehen oder erwartet der Arbeitgeber insgesamt eine stärkere Einbringung in die Kollegenschaft?
Dass Sie bei Gesprächen teilweise abwesend wirken, ist eine Empfindung der anderen Teilnehmer, die konkret genug dargestellt ist. Von daher sehe ich keinen Beanstandungsgrund bei diesem Teil des Protokolles und der dargestellten Einigung.
Die Protokolldarstellung angeblicher eigenmächtiger Tätigkeiten in anderen, nicht zugewiesenen Aufgabenbereichen ist nach meiner Ansicht nicht angreifbar, da es dem Arbeitgeber obliegt, die Tätigkeitsbereiche abzugrenzen und diese Abgrenzung auch zu überwachen.
Ich schlage Ihnen vor, eine schriftliche Eingabe (Gegendarstellung) zu dem Protokoll zu verfassen und zu übergeben, in dem Sie zunächst darauf hinweisen, dass Ihnen das schriftliche Protokoll erst 7 Tage später zugegangen ist als ursprünglich geplant. Das erklärt die Verzögerung Ihrer Reaktion.
Sofern Gesprächsinhalte fehlen, sollten Sie diese konkret darstellen und deren Aufnahme in das Protokoll einfordern.
Wenn im Protokoll aufgeführte Punkte Ihrer Meinung nach unrichtig dargestellt worden sind, sollten Sie diese Punkte konkret beschreiben, die Unrichtigkeit darlegen und den nach Ihrer Erinnerung korrekten Gesprächsverlauf zu diesem Punkt darlegen.
Sie sollten ferner im Einzelnen darlegen, welche der aufgeführten Punkte Sie für zu wenig konkret empfinden und warum das Ihrer Meinung nach so ist. Verlangen Sie insoweit eine Konkretisierung und stellen ergänzende Ausführungen nach Vorliegen der Konkretisierung in Aussicht.
Lassen Sie Ihre Gegendarstellung allen Gesprächsteilnehmern zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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E-Mail:
Guten Abend
Kann oder muß ich das Protokoll inkl. meinen Anmerkungen, unterschreiben?
MfG
Guten Abend,
grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, das Protokoll zu unterschreiben.
Wenn überhaupt, sollten Sie lediglich unterschreiben mit dem Zusatz Zur Kenntnis genommen.
Andernfalls kann Ihre Unterschrift möglicherweise als Zustimmung zum Inhalt gewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen