Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Abmahnung wegen Beleidigung der Kollegin, die den Raum betrat, ist unzulässig, da sie auf einer irrigen Bewertung des Sachverhalts durch Ihren Arbeitgeber beruhte.
Sie können daher gegenüber Ihrem Arbeitgeber die Rücknahme der Abmahnung beanspruchen. Geltend gemacht wird dieser Anspruch durch das Verlangen, die Abmahnung aus Ihrer Personalakte zu verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen