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Familienrecht / Anwaltszwang?

| 26. Januar 2011 10:17 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wenn jemand Prozessbeteiligter in einem Rechtsstreit um Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltszahlung ist und das Verfahren ruht, kann dann der Prozessbeteiligte selbst schriftlich die Aufnahme des Verfahrens beantragen oder muss dieser Antrag durch seinen/ihren Rechtsanwalt gestellt werden?

26. Januar 2011 | 11:03

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
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Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich unter Berücksichtigung der von Ihnen erteilten Informationen und des von Ihnen gewählten Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Hinsichtlich von Unterhaltsverfahren gilt der Anwaltszwang, allerdings nur bei Hauptsacheverfahren.
Bei Vaterschaftsanerkennungsverfahren ist nicht grds. ein Anwalt erforderlich. Allerdings ist es aufgrund der oft schwierigen Situation meist anzuraten, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Insofern bleibt zu sagen, dass hinsichtlich des Unterhaltsverfahrens die Wiederaufnahme durch einen Rechtsanwalt beantragt werden sollte.


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 26. Januar 2011 | 11:26

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