Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Familienmitversicherung von Stiefkindern

15. November 2006 15:41 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Hallo,

mein Sohn (14) ist seit 1999 bei meinem jetzigen Mann Famlienmitversichert. Jetzt fand wie jedes Jahr die Prüfung zur Familienmitversicherung statt (Einkommen hat sich nicht verändert). Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten, das mein Mann und ich nicht genug verdienen um den Unterhalt überwiegend zu leisten. Also ist mein Sohn nicht mehr krankenversichert und soll sich nun freiwillig versichern oder privat versichern. Nun meine Frage ich habe die Unterlagen Anfang November bei der Kasse eingereicht und habe Heute (15.Nov) das Schreiben erhalten. Nun ist mein Sohn aber laut Schreiben seit dem 31.08. schon nicht mehr krankenversichert. Zwischenzeitlich waren wir natürlich beiim Kieferorthopäden wie immer und die Kasse sagt nun das diese Behandlung nicht mehr übernommen wird, es sei denn er würde sich rückwirkend freiwillig versichern, was eine Beitragszahlung von fast 400 Euro auf einmal bedeuten würde. Nun meine Frage:
Darf die Kasse mir im Nov. mitteilen, das mein Sohn seit 31.08. nicht mehr versichert ist? Und muß die Kasse eine vor 2 Jahren genehmigte Kieferorthopädenbehandlung (Gesamtdauer 5 Jahre) nicht doch weiterzahlen??

Sehr geehrter Fragesteller,

die Familienversicherung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen, spätestens mit dem Ende der Mitgliedschaft. Endet die Versicherung des Mitgliedes und deshalb auch die Familienversicherung, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein nachgehender Leistungsanspruch für längstens einen Monat (kann hier nicht geprüft werden). Wer sich nach dem Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiter versichern will, muss dies innerhalb der nächsten drei Monate tun. Danach erlischt der Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Umstand, dass die Versicherung die kieferorthopädische Behandlung genehmigt hat, bindet Sie nur, wenn die Versicherung fortbesteht.

Insoweit die Familienversicherung rechtmäßig endete, bleibt Ihnen nur die freiwillige ges. Versicherung, weil eine private in Kenntnis der Kosten für die Behandlung wohl den Antrag nicht annimmt oder diese Position ausklammert.

Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter und gibt eine erste Orientierung.

Mit freundlichen Grüssen

RA Oliver Martin

Rückfrage vom Fragesteller 19. November 2006 | 13:50

Hallo,

darf denn die Kasse mir im November mitteilen, das mein Sohn "rückwirkend" zum 31.08.06 aus der Mitgliedschaft entlassen wurde. Muß die Kasse mir nicht eine bestimmte Frist gewären in der ich mich entscheiden kann und während der mein Sohn einen gewissen Versicherungsschutz genießt.Mittlerweile habe ich auch Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse eingelegt, da ich es als unzumutbar empfinde, das laut Kasse die Frist zur freiwilligen Weiterversicherung zum 01.12.06 endet, ich darüber aber erst im November informiert worden bin und somit eigentlich keine Wahl habe. Zumal laut Jugendamt mein Exmann diese Kosten tragen müsste, da er ja laut Kasse den überwiegenden Unterhalt für meinen Sohn stellt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. November 2006 | 14:16

Sehr geehrter Fragesteller,

wie bereits gschildert endet die Familienversicherung mit dem Wegfall deren Vorausetzungen. Tatsächlich ist in Ihrem Fall die Mitteilung über das Ende der Versicherung sehr spät zugestellt worden, so dass durchaus von einer unbillig kurzen Frist zur Entscheidung über die Fortführung der ges. Versicherung ausgegangen werden kann.
Sie Schreiben, Sie hätten "Widerspruch" eingelegt, dann dürfte es sich bei dem "Schreiben" um einen Bescheid handeln. Bitte prüfen Sie deshalb, ob Ihr Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet, und wogegen sich der Widerspruch genau richtet. Gehen Sie kein Risiko ein und konsultieren Sie mit allen Unterlagen vor dem Ablauf der 3-Monatsfrist einen Anwalt. Unterschätzen Sie nicht die Gefahr am Ende ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Ob das Handeln der Versicherung "unzumutbar" ist, hängt nicht zuletzt von der bisherigen Korrespondenz und damit vom Einzelfall ab.

Die Frage wer die Kosten für diese Versicherung letztlich zu tragen hat, spielt keine Rolle bei der Wahl derselben.

Eine konkrete Antwort zum Eirfolg Ihres Vorgehens kann ich ohne Einsicht in sämtliche Unterlagen, insbesondere den Bescheid nicht abgeben. Es ist durchaus denkbar, dass auch ein Kollege nach Durchsicht dieser Unterlagen, diesen nicht prognostizieren kann, weil der Sache ein nicht unerhebliches Prozessrisiko immanent ist. Wählen Sie deshalb im Interesse Ihres Kindes den sicheren Weg, d.h. den mit grantiert durchgehendem Versicherungsschutz, weil die mit erheblichen Kosten verbundene Behandlung Ihres Sohnen uU bei privaten Versicherern Probleme aufwerfen wird und die Prüfung der Antragsunterlagen Zeit benötigt.

Mit freundlichen Grüssen


RA Oliver Martin

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER