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Fahrzeugbrief als Sicherheit: Im Falle einer Insolvenz zurrückfordern?

| 6. September 2012 19:23 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ein Fahrzeugbrief wurde als Sicherheit für ein Darlehen an den Darlehensgeber übergeben. Kann im Falle einer Insolvenz der Fahrzeugbrief (im Besitz des Darlehensgebers) vom Insolvenzverwalter zurückgefordert und das Fahrzeug verwertet werden?
Der Insolvenzverwalter hat mir angeboten das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse auszulösen.
Im Falle einer Auslösung des Fahrzeuges an den Insolvenzverwalter, ist die Frage:bekomme ich dann vom Darlehnsgeber den Fahrzeugbrief zurück ohne das die Schuld getilgt wurde?

6. September 2012 | 20:20

Antwort

von


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1511 E 7th Street
28204 Charlotte NC
Tel: +1-704-817-0374
Web: https://www.christmannlegal.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Die Antwort hängt davon ab, ob Sie sich in einem IN-Verfahren (Regelinsolvenz) oder einem IK-Verfahren (Verbraucherinsolvenz) befinden.

1.) IN-Verfahren:
Der Insolvenzverwalter hat einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs gegen den Gläubiger aus § 166 I InsO in Verbindung mit § 242 BGB . Dies wurde zuletzt durch Urteil des OLG Stuttgart vom 26.06.2012 (Aktenzeichen 6 U 45/12 ) bestätigt. Der Insolvenzverwalter kann diesen Anspruch zwar im Rahmen der Veräußerung an Sie abtreten. Da Sie jedoch finanziell eingeschränkt sind, sind Sie in einer eventuellen gerichtlichen Durchsetzung eingeschränkt.

Daher mein Rat: Lassen Sie den Insolvenzverwalter die Herausgabe durchsetzen bevor Sie das KFZ übernehmen.

Einzige Einschränkung: Der Anspruch des Insolvenzverwalters besteht nicht, wenn der Darlehensgeber ein Teilnehmer eines Systems nach § 1 Abs. 16 des Kreditwesengesetzes ist. Diese Information erhalten Sie vom Insolvenzverwalter oder vom Gläubiger direkt. In diesem Fall wäre nach 2.) zu verfahren.


2.) IK-Verfahren:
Hier steht dem Treuhänder nach § 313 III 1 InsO kein Verwertungsrecht zu. Zur Verwertung ist der Gläubiger direkt zuständig.

Daher mein Rat: wenden Sie sich an den Darlehensgeber und übernehmen Sie das KFZ von ihm.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
, J.D. (USA) Daniel Christmann, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Daniel Christmann

Bewertung des Fragestellers 6. September 2012 | 20:41

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Ja, es hat mir sehr geholfen, da der Insolvenzverwalter diesbezgl. keine Aufklärung geboten hat.
Vielen Dank und Grüße nach Murnau

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. September 2012
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Ja, es hat mir sehr geholfen, da der Insolvenzverwalter diesbezgl. keine Aufklärung geboten hat.
Vielen Dank und Grüße nach Murnau


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