Sehr geehrte Fragestellerin,
leider können Sie keine Bedingung stellen, daß das Gericht die Ehe erst scheidet, wenn Sie eine faire Lösung gefunden haben. Grundsätzlich wird eine Ehe aber erst geschieden, wenn alle Folgesachen geregelt sind. Sie müssen daher über Ihren Anwalt einen Antrag auf die Vermögensauseinandersetzung, sprich den Zugewinnausgleich stellen, damit dies mit der Ehesache verbunden wird. Dann wird die Ehe erst geschieden, wenn alles andere auch geregelt ist. Von hier aus ist nicht nachvollziehbar, weshalb Sie keinen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe diesbezüglich stellen können.
Es kann allerdings eine Abtrennung der Ehescheidung auf Antrag einer der Ehepartner erfolgen, wenn die Angelegenheit ungebührlich lange hinauszieht und dies eine unzumutbare Härte für den anderen darstellen würde, § 140 V FamFG
. Als Richtwert für die gewöhnliche Dauer eines Scheidungsverfahrens ist von der Rechtsprechung eine Dauer von 2 Jahren angesehen. Es hat aber auch schon Fälle gegeben, in denen Verfahren erst abgetrennt wurden, wenn die gewöhnliche Verfahrendauer um mehr als das Doppelte überschritten wird. Sie haben also gute Chancen, die Ehescheidung hinauszuzögern, wenn Sie den Zugewinn oder andere Folgesachen gerichtlich mit geltend machen.
Grundsätzlich sollte es unter Vorlage eines ärztlichen Attest problemlos möglich sein, Sie von der Teilnahme an den Verhandlungen grundsätzlich zu entbinden, wenn diese eine zu große psychische Belastung für Sie darstellen. Die Ehescheidung wird am Ende durch einen Beschluß verkündet, zu unterschreiben brauchen Sie dabei nichts.
Ob eine zwangsweise Vorführung des Ehepartners in Ihrem Fall möglich ist, kann von hier aus leider nicht beurteilt werden. Aufgrund der großen Entfernung ist allerdings davon auszugehen, daß Ihr Ehemann nicht vor Gericht erscheinen muß.
Allerdings ist Ihre 3. Frage ungewöhnlich, wenn Sie unter 2. fragen, ob Sie von der Teilnahme entbunden werden können, denn ich hatte Ihre 2. Frage dahingehend verstanden, daß Sie Ihrem Ehepartner nicht begegnen wollten und daher von der Teilnahme am Termin entbinden werden wollte.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick im Rahmen einer Erstberatung, die dieses Portal bieten soll, gegeben zu haben und darf Sie darauf hinweisen, daß eine völlig andere Beurteilung erfolgen kann für den Fall, daß Sie wichtige Details weggelassen haben.
Sollten Sie noch eine Frage haben, können Sie gern die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.
Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Gleichzeitig wünsche ich Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bertram
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