Sehr geehrte Ratsuchende,
dem Exmann hat gegenüber den Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Das bedeutet, dass er alles Zumutbare tun muss, um den Unterhalt sicher zu stellen. Dazu gehört auch die Beantragung der Frührente, wenn sich dieses inkommenserhöhend auswirkt.
Zwingen können Sie den Exmann allerdings nicht. Der Exmann kann aber in einem gerichtlichen Verfahren auf die Obliegenheit verwiesen werden. DANEBEN kann er auch verpflichtet sein, eine Nebentätigkeit aufzunehmen um Unterhalt leisten zu können. Das gilt auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Er ist seiner Erwerbstätigkeit "nur" gemindert.Im Rahmen des Möglichen kann er auf eine Nebentäätigkeit verwiesen werden.
Kommt er seiner Obliegenheit nicht nach, könnte er zumindest wegen fiktiver Einkünfte zum Unterhalt verpflichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
1. August 2008
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11:30
Antwort
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