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Exmann zu Frührente zwingen?

| 1. August 2008 10:43 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sachverhalt:
Ehe bis 2000, 3 Kinder im Alter von 13, 12, 11. Exmann noch nie einen Cent an Unterhalt (oder anderem) geleistet, UV wurde gewährt, ist ausgelaufen. Unterhalt wurde 05 mit Hilfe eines RA eingeklagt, erfolglos, es wurden zusätzlich Fahrt und Verpflegungskosten geltend gemacht.
Nun ist der zu Zahlende 1946 geboren, bezieht Erwerbsminderungsrente und könnte theoretisch Frührente beantragen. Meine Frage: Ist er auch dazu verpflichtet? Unterhalt hat ja Vorrang.

MfG, Hannover1808

1. August 2008 | 11:30

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrte Ratsuchende,

dem Exmann hat gegenüber den Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Das bedeutet, dass er alles Zumutbare tun muss, um den Unterhalt sicher zu stellen. Dazu gehört auch die Beantragung der Frührente, wenn sich dieses inkommenserhöhend auswirkt.

Zwingen können Sie den Exmann allerdings nicht. Der Exmann kann aber in einem gerichtlichen Verfahren auf die Obliegenheit verwiesen werden. DANEBEN kann er auch verpflichtet sein, eine Nebentätigkeit aufzunehmen um Unterhalt leisten zu können. Das gilt auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Er ist seiner Erwerbstätigkeit "nur" gemindert.Im Rahmen des Möglichen kann er auf eine Nebentäätigkeit verwiesen werden.

Kommt er seiner Obliegenheit nicht nach, könnte er zumindest wegen fiktiver Einkünfte zum Unterhalt verpflichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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