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Erwachsenenadoption meiner Kinder durch 2.Frau des Vaters

29. Mai 2006 19:45 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Die 2.Ehefrau meines Ex-Ehemannes möchte meine volljährigen Töchter - 34 und 36 Jahre alt - zwecks Erbrechts adoptieren. Wir sind seit 1976 geschieden und ich hatte das alleinige Sorgerecht.

Welche Nachteile kann dieses für mich haben? Ich habe 2 Enkel, bleibt das Verwandtschaftverhältnis zu diesen erhalten?

Kann ich überhaupt dabei mitreden?

29. Mai 2006 | 19:58

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
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Sehr geehrte Ratsuchende,

bei einer Volljährigenadoption bedarf es keiner Zustimmung der Eltern. Durch eine mögliche Adoption erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen sowie die Unterhalts- und Erbansprüche. Eine Adoption kann grundsätzlich auch nicht widerrufen werden.

Allerdings hätte die Adoption keine Rechtswirkungen auf Ihr Verwandschaftsverhältnis zu Ihrern Enkel.

Insgesamt haben Sie also kein Mitspracherecht, wenn sich Ihre Töchter adoptieren lassen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt

www.kanzlei-glatzel.de


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

ANTWORT VON

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