28.11.2022
| 51,00 €
von RAin Dr. Corina Seiter
Ich war bei der Geburt meines Sohnes 1989 Spanierin, der Vater Italiener. Es bestand keine Ehe. Im Auszug aus dem Geburtenregister ist mein spanischer Nachname C L beurkundet 26.07.1989 worden. Nach der Feststellung der Vaterschaft 1990 durch ein Amtsgericht, hat das Standesamt den Nachnamen des ...