Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
1.) Ihr Freund sollte für wichtige Nachrichten das Kind betreffend stets für die Kindesmutter erreichbar sein.
Sofern die Kindesmutter diesen Kontakt jedoch übermäßig dazu ausnutzt, um psychischen Druck auf ihn auszunutzen hat Ihr Freund durchaus einen Anspruch auf Unterlassung, wenn die Art und Haufigkeit der Kontaktaufnahme sich zu einer schwerwiegenden Belastung zuspitzt.
Ihr Freund hat z.B. die Möglichkeit, den Informationsfluss über eine dritte Person seines Vertrauens (z.B. das Jugendamt, einen Anwalt etc.) leiten zu lassen.
2.) Dies kann nur an Hand der Art der jugendamtlichen Unterstützung beurteilt werden. Entscheidend ist insbesondere, welches Elternteil in Bezug auf welche Situation um die Unterstützung des Jugendamtes gebeten hat. Daher sollten Sie jedoch davon ausgehen, dass jede Information welche Ihr Freund dem Jugendamt gibt auch an die Kindesmutter übermittelt werden könnte. Sollten einmal Dinge zur Sprache kommen, welche nicht an die Kindesmutter herangetragen werden sollen oder auf deren Mitteilung die Kindesmutter keinen Anspruch hat, kann Ihr Freund um eine vertrauliche Handhabung durch das Jugendamt bestehen.
3.) Das Umgangsrecht kann durch Vereinbarung der Kindeseltern festgelegt werden. Sollte es diesbezüglich zu keiner Einigung der Eltern kommen, kann auf Antrag eine gerichtliche Entscheidung herbegeführt werden. Das Umgangsrecht steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterhaltszahlung. jedoch sollte Ihr Freund dem Kind gegenüber nicht nur Rechte geltend machen, sondern auch seinen Verpflichtungen nachkommen.
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Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin
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