Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst sollten Sie natürlich versuchen, in einem Gespräch mit ihrem Zahnarzt diese Abweichungen zu klären.
Denn wenn es einen entsprechenden Kostenanschlag gibt, kann bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten eine Steigerung von bis zu 20% durchaus möglich sein.
Allerdings muss dann auch deutlich gemacht werden und sich auch aus der Endabrechnung ergeben.
Das ist hier wohl nicht der Fall, sodass Sie eben diese Aufklärung der Rechnungsabweichungen beim Arzt erfragen können und sollten.
Dazu können Sie auch Ihre Patientenakte einsehen, in der dann ebenfalls diese unvorhergesehenen Schwierigkeiten dokumentiert sein muss.
Kommt es zu keiner Klärung, sollten Sie Plan und Rechnung dann der Landeszahnärztekammer zur Prüfung vorlegen. Dort wird dann die Berechtigung der Steigerung geprüft.
Aber das bedeutet nicht, dass Sie nun gar nichts zahlen müssen und sollten:
Denn zumindest der nach dem Plan zu zahlende Anteil sollte geleistet werden, gleichzeitig aber eben auf die Prüfung durch die Kammer hingewiesen werden.
Zahlen Sie derzeit gar nichts, könnte dann die Klage gegen Sie erhoben werden, die Sie dann hinsichtlich des unstreitigen Betrages kostenpflichtig verlieren würden.
Daher sollte dieser Teil bezahlt, das Gespräch mit den Arzt gesucht werden. Scheitert das Gespräch, sollte die Kammer zwecks Überprüfung eingeschaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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