Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ein wirksamer Erbverzicht erfordert eine notarielle Beurkundung, bei der der Notar den Vertragstext vorliest, der dann genehmigt und von den Parteien und dem Notar unterschrieben wird. Möglicherweise haben Sie nicht vollständig verstanden, was damals vereinbart wurde. Sie waren aber volljährig, haben den Text gehört und hätten den Notar fragen können.
Eine Anfechtung dürfte wegen des Formerfordernisses, das offenbar eingehalten worden ist, sehr schwierig werden. Sie müssten detailliert vortragen, warum Sie nicht verstanden haben, was Sie unterschrieben haben und inwieweit Sie getäuscht worden sind. Dass man Ihnen die Information vorenthalten hat, dass Sie gegen Zahlung von 12.000 DM auf das Erbe nach Ihrem Vater verzichten, dürfte sich nur schwer nachweisen lassen, wenn sich dies eindeutig aus der Urkunde ergibt.
Nach einer ersten Einschätzung halte ich Ihre Chancen für gering, wobei ich naturgemäß nicht überprüfen kann, ob die Urkunde wirksam errichtet worden ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-