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Erbverzicht unterschrieben

| 25. Oktober 2019 13:50 |
Preis: 25,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Hallo,
ich bin 38 Jahre alt und habe in meinem 18 Lebensjahr einen Erbverzicht oder Erbteilverzicht unteschrieben.
Mein Vater hat mich damals hinterlistig zu einem Notar mitgenommen,mir 12000 DM in bar gegeben und nebenbei meinete er,
ich soll da noch kurz unterschreiben wegen der 12000 DM.Das wäre aber für mich nicht weiter wichtig.
Jetzt weiss ich nicht,ob ich da noch eine reale Chance habe noch etwas zu bekommen.?

Mein Vater ist sehr vermögend,er ist Österreicher und wohnt auch da.

Gruss Tom

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Ein wirksamer Erbverzicht erfordert eine notarielle Beurkundung, bei der der Notar den Vertragstext vorliest, der dann genehmigt und von den Parteien und dem Notar unterschrieben wird. Möglicherweise haben Sie nicht vollständig verstanden, was damals vereinbart wurde. Sie waren aber volljährig, haben den Text gehört und hätten den Notar fragen können.

Eine Anfechtung dürfte wegen des Formerfordernisses, das offenbar eingehalten worden ist, sehr schwierig werden. Sie müssten detailliert vortragen, warum Sie nicht verstanden haben, was Sie unterschrieben haben und inwieweit Sie getäuscht worden sind. Dass man Ihnen die Information vorenthalten hat, dass Sie gegen Zahlung von 12.000 DM auf das Erbe nach Ihrem Vater verzichten, dürfte sich nur schwer nachweisen lassen, wenn sich dies eindeutig aus der Urkunde ergibt.

Nach einer ersten Einschätzung halte ich Ihre Chancen für gering, wobei ich naturgemäß nicht überprüfen kann, ob die Urkunde wirksam errichtet worden ist.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-

Bewertung des Fragestellers 25. Oktober 2019 | 14:40

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