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Erbe, Grundstück, Haus

30. März 2007 17:22 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Was ist die Sachlage, wenn in einem Testament über den Grundstück und dazugehörige Erbbaurecht verfügt wird, es steht jedoch ein Haus auf dem Gründstück?
Erbt der Erbe das Haus automatisch mit dem Grundstück?

Zitat aus dem Testament:
„Grundstück der Gemarkung Stadt xy, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Stadt xy, Band xy Blatt xy Bestandsverzeichnis Nr. xy, Flst. Xy, Straße Hausnummer, und dem hieran bestellten Erbbaurecht, eingetragen in Abt. xy Nr. xy und im Grundbuch Band xy Blatt xy Bestandsverzeichnis Nr xy.“

30. März 2007 | 17:49

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Der Erbe hat Anspruch auf das Grundstück. Ist Hinsichtlich des Hauses das Erbbaurecht im Grundbuch eingetragenen, so bleibt es für den Erbbauberechtigten erhalten und somit kann dieser das Haus nutzen. Sollte dies ebenso der Erblasser gewesen sein, fällt das Haus auf Grund der Erbschaft auch dem Erben zur.

Ich empfehle Ihnen bei Unklarheiten Einsicht in das Grundbuch zu beantragen.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie hierzu in der ErbbauV unter folgenden Link: http://bundesrecht.juris.de/erbbauv/BJNR000720919.html


Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.


Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich gern für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats.


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

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