Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Entlassung aus dem Kredit verweigert - was tun?

| 20. September 2013 11:31 |
Preis: 31€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kredite


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

gemeinsamer Kreditvertrag nach Scheidung

Ich und meine Frau haben einen Kredit bei der Bank für ein Haus ,während der Ehe aufgenommen.Meine Frau steht alleine im Grundbuch.Nun sind wir seit 5 Jahren geschieden
und meine Ex-Frau lebt alleine in dem Haus und zahlt auch den Kredit .
Die Bank will mich nicht aus dem Kredit entlassen ,obwohl ich jetzt Erwerbsminderungsrente in höhe von 920,- Euro bekomme .Bin seit 4 Jahren neu Verheiratet und möchte mir mit meiner neuen Ehefrau ein Haus kaufen. Was soll ich machen

20. September 2013 | 12:44

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls die Beauftragung eines Anwalts ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:


Da Sie den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, haften Sie und Ihre Ex-Frau als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag mit der Folge, dass die Bank sich entweder an Ihre Ex-Frau oder an Sie wenden kann.

Der Haftung aus dem Kreditverhältnis können Sie nur entgehen, wenn die Bank einer Haftentlassung zustimmt. Dazu ist sie aber nicht verpflichtet.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.




Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -

Rechtsanwaltskanzlei K. Roth
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
http://www.kanzlei-roth.de/kontakt.php
Tel. 040/317 97 380
Fax: 040/31 27 84
Johannisbollwerk 20
20459 Hamburg


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Bewertung des Fragestellers 22. September 2013 | 19:27

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Schnell ,freundlich und empfehlenswert.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Karlheinz Roth »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. September 2013
5/5,0

Schnell ,freundlich und empfehlenswert.


ANTWORT VON

(1189)

Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht