Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls die Beauftragung eines Anwalts ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Da Sie den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, haften Sie und Ihre Ex-Frau als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag mit der Folge, dass die Bank sich entweder an Ihre Ex-Frau oder an Sie wenden kann.
Der Haftung aus dem Kreditverhältnis können Sie nur entgehen, wenn die Bank einer Haftentlassung zustimmt. Dazu ist sie aber nicht verpflichtet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwaltskanzlei K. Roth
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20. September 2013
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12:44
Antwort
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