Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Eine eindeutige Antwort, wie Gerichte in Ihrem Fall entscheiden würden, lässt sich auf der Basis der bisher ergangenen Urteile nicht geben. Grundsätzlich gilt, dass ein teures Heim dann unangemessen und folglich vom Kind nicht zu bezahlen ist, wenn die Einkünfte des Elternteils hierfür nicht ausreichen und es eine angemessene günstigere Unterbringungsmöglichkeit gibt.
Der BGH hat in der Tat geäußert, dass es stets eine Frage der Zumutbarkeit sei, ob der Elternteil auf eine kostengünstigere Unterbringung verwiesen werden kann und dass zwei Aspekte dagegen sprechen können: Wenn das unterhaltspflichtige Kind bei der Auswahl des teuren Heims beteiligt war, kann es sich u. U. nicht darauf berufen, dass dieses Heim unangemessen ist. In Ihrem Fall war es nach Ihrer Schilderung jedoch genau anders; Sie haben das Problem der (auf Dauer) nicht zu deckenden Kosten erkannt und sich für das andere Heim ausgesprochen. Der zweite Aspekt ist der Umstand, dass die Eltern das Heim ihrer Wahl zunächst noch selber finanzieren konnten, z. B. weil sich durch eine Veränderung der Pflegestufe erst später eine Unterdeckung ergibt.
In Ihrem Fall ließe sich meiner Meinung nach damit argumentieren, dass die langfristige Unterdeckung bei einem Vermögen von 20.000 € absehbar war. Ihr Vater musste damit rechnen, dass sein Vermögen nicht zur Kostendeckung bis zu seinem Ableben reichen würde. Schließlich kann der BGH wohl nicht so verstanden werden, dass auch bei einem geringen Vermögen, das nur für wenige Monate reicht, das freie Wahlrecht der Eltern besteht und die Kinder dann durch die Wahl der Eltern u. U. für viele Jahre unterhaltspflichtig werden.
Auch mit dem von Ihnen genannten erheblichen Unterschied der Kosten kann aus meiner Sicht argumentiert werden. Je höher die Differenz, um so eher ist von einer Unzumutbarkeit der Unterhaltszahlungen im Hinblick auf die Auswahl des Heimes auszugehen.
Allerdings: Ein solcher Prozess ist für beide Seiten mit hohen Risiken verbunden. Wie in Ihrem konkreten Fall die Einzelfallabwägung des Gerichts aussieht, lässt sich nicht sicher vorhersagen. Das Risiko, dass Sie zahlen müssen, besteht daher leider durchaus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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