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Elternunabhängiges Bafög bei Zweitausbildung

9. September 2017 19:29 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Manuela Fritsch

Guten Tag,
meine Tochter ist 23 Jahre, hat ihr Abitur gemacht - und vor drei Monaten die Erzieherausbildung erfolgreich abgeschlossen - möchte nun aber nicht in diesem Beruf arbeiten, sondern ab dem WS 17/18 ein Lehramtsstudium aufnehmen. Wie schätzen Sie es ein, sind wir Eltern weiter in der Unterhaltspflicht, da zwischen dem Erzieherberuf und dem Lehramt ein "enger sachlicher Zusammenhang" gesehen wird - und in der Konsequenz auch zu einer Verneinung der Fördervoraussetzung für elternunabhängiges Bafög durch das Amt für Ausbildungsförderung führen dürfte - oder gibt es hier doch noch Spielräume, Auslegungsmöglichkeiten, Argumentationslinien die vielleicht weiterhelfen. Sicher wird es auch einschlägige Rechtsprechungen dazu geben. Wir sind gespannt auf ihre Antwort bzw. Hinweise. Abendliche Grüße!

Sehr geehrte Mandanten,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich diese wie folgt:

Ihre Einschätzung ist in der Tat - leider - korrekt: Die Voraussetzungen für eine Gewährung von elternunabhängigem Bafög sind leider nicht gegeben.

Grundsätzlich sind die Bedingungen hierfür ohnehin bereits sehr eng umgrenzt (in erster Linie muss aufgrund eigener Berufstätigkeit auf Basis einer Ausbildung über mehrere Jahre hinweg der Lebensunterhalt ohne die Eltern gesichert gewesen sein).
Das ist vorliegend aber nicht der Fall. In der Tat ist ein enger sachlicher und auch zeitlicher Zusammenhang gegeben. Ihre Tochter hat die Ausbildung beendet, und direkt im sich anschließenden Semester wird ihr darauf aufbauendes Studium beginnen. Damit liegt in der Tat ein klassischer Fall für eine fortbestehende Unterhaltspflicht der Eltern vor, selbst wenn das Kind theoretisch bereits einen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss erreicht hat.

Sofern also die weiteren, einkommensbasierten Voraussetzungen für Bafög nicht gegeben sind, ergibt sich leider keine Möglichkeit für Sie, elternunabhängiges Bafög zu erhalten.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin

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