Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
bestimmt in § 1 Berechtigte
"(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1.
einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2.
mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3.
dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4.
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. [...]."
Für ins Ausland Entsendete gilt das auch.
Grenzgänger (= das heißt, man lebt und arbeitet in unterschiedlichen Ländern) können ebenfalls zum Erhalt von Elterngeld berechtigt sein.
Wenn Sie aber derzeit Ihren Hauptwohnsitz in Polen haben, ist in der Tat dort nach meiner ersten Einschätzung Elterngeld zunächst zu beantragen. Derartige Leistungen sind innerhalb der EU harmonisiert, aber haben eben Vorrang in dem Land, in dem man lebt.
Zudem können Sie dann noch auf eventuell verbleibende deutsche Leistungen, also in einem anderen EU-Land, angerechnet werden. So sollen Doppelzahlung vermieden werden.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn man regelmäßig zur Arbeit nach Hamburg oder einen anderen Ort in Deutschland reist und trotzdem in Polen wohnt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Soweit ich weiss, steht mir in Polen nichts zu, weil ich da nie gearbeitet habe (man kann diese Leistung nur bekommen, wenn man die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt hat). Ist es möglich, dass beide Länder meinen Antrag ablehnen und dass ich, trotz den Beiträgeen die ich zur KSK in Deutschland bezahlt habe, ohne Leistungen bleibe?
(Im Februar d. j. war ich an der Staatsoper in Hamburg tätig. Danach war ich wieder in Polen und im August dieses Jahres bin ich mit meiner Familie nach Bremerhaven umgezogen, da mein Mann hier eine Stelle bekommen hat. Da ich jetzt in der Elternzeit bin, kann ich nicht arbeiten, außerdem in der Corona Zeit werden alle Kulturveranstaltungen abgesagt. Also ich kann nicht nachweisen, dass ich in Deustchland arbeite. Ändert das etwas an der Sache?)
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrte Fragestellerin,
in Ordnung, dann sollten Sie die deutsche Behörde darauf hinweisen, da es dann meines Erachtens nach auch nichts mehr abzuwarten bleibt. Dieses ist auch schlüssig.
Sodann müsste Ihnen Elterngeld durch die deutschen Behörde gewährt werden.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt