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Elterngeld 14 Monate beziehen

17. Januar 2007 09:50 |
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Familienrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erwarten in den nächsten Tagen unsere Tochter. Im Gesetzestext steht das ein Elternteil 14 Monate Elterngeld beziehen kann, wenn der andere Elternteil schwer erkrankt ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt.

Ich bin aufgrund eines Nierenleidens zu 60 % schwerbehindert und habe ein Attest, das sich mein Gesundheitszustand in den nächsten Monaten und Jahren verschlechtern wird.

Reicht das damit meine Freundin die 14 Monate beziehen kann oder sind besondere Bedingungen gestellt.

Bitte Antworten Sie für einen Leihen verständlich den Gesetzestext kennen wir.

MfG Holger. E

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gern wie folgt beantworten möchte.

Erlauben Sie mir, dass ich den gesetzlichen Ansatzpunkt zunächst klarstellend kurz aufgreife:
Der Bezug von Elterngeld über 14 Monate durch einen Elternteil allein setzt in Ihrem Fall voraus, dass eine Minderung des Erwerbseinkommens erfolgt und die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist, insbesondere weil er wegen einer schweren Krankheit oder Schwerbehinderung sein Kind nicht betreuen kann.

Allein die Schwerbehinderung reicht nach dem Gesetzeswortlaut nicht aus. Es spricht bei Vorliegen einer Schwerbehinderung allenfalls eine Vermutung für die Unfähigkeit zur Betreuung. Entscheidend ist vielmehr die Feststellung der Betreuungsunfähigkeit im konkreten Fall.

Durch die Verwendung von „insbesondere“ wollte der Gesetzgeber nur Beispiele für mögliche Gründe einer Betreuungsunfähigkeit anführen. Am besten, Sie lassen sich unter Schilderung Ihrer körperlichen Einschränkungen ein Attest vom Arzt ausstellen, aus dem hervorgeht, dass aufgrund Ihres Nierenleidens eine Betreuung nicht möglich erscheint. Dies ist am ehesten vergleichbar mit dem Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, da dort die Unfähigkeit zur konkreten Arbeitsleistung aufgrund des diagnostizierten Leidens attestiert wird.

Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.

Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen für die bevorstehende Geburt Ihrer Tochter alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Kraft
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 18. Januar 2007 | 14:14

Sehr geerter Herr Kraft,

wer entscheidet ob es mir schlecht genug geht ? Welche Kreterien müßte ich denn erfüllen ? Bei mir droht in den nächsten Wochen oder Monate die Dialyse auch wenn es mir Momentan gut geht kann sich dies von heut auf morgen Ändern.

MfG Holger E.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Januar 2007 | 18:39

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Es kann durchaus sein, dass die zuständigen Behörden einen Nachweis über Ihren Schwerbehindertenstatus genügen lassen. Die behördliche Praxis bleibt hier noch abzuwarten. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich jedoch ein Attest wie in meiner Ausgangsantwort beschrieben.

Was die Frage nach den Kriterien betrifft, so lässt sich dies leider kaum pauschal beantworten. Es wird immer das konkrete Krankheitsbild des einen Elternteils in Bezug auf den Betreuungsaufwand für das Kind zu betrachten sein. Relevant sind daher die einzelnen körperlichen Einschränkungen des behinderten Elternteils (z. B. Langsamkeit, Unaufmerksamkeit, sonstige Defizite, die z.B. ein Beispringen in Gefahrensituationen erschweren oder eine ordnungsgemäße kindgerechte Betreuung gefährden).

Eine schwere Krankheit, die sich jederzeit drastisch verschlechtern kann, dürfte meines Erachtens ausreichen, da damit die Betreuung zumindest latent gefährdet erscheint und die weitere Entwicklung aufgrund der längeren Vorlaufzeit ab der Antragsstellung kaum absehbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Kraft
Rechtsanwalt

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