Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Geht nun die Firma oder Anteile der Firma auf Grund der Zugewinngemeinschaft in die zu vererbende Masse von Frau Linde ein?
Nein. Nach der gesetzlichen Konzeption findet ein Zugewinnausgleich im Todesfall nur zugunsten des überlebenden Ehegatten statt, nicht aber zugunsten des verstorbenen Ehegatten bzw. dessen Erben.
Was erbt der Sohn aus ihrer ersten Ehe?
Geht man davon aus, dass die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt (weil kein abweichendes Testament oder ein Erbvertrag vorliegt) und der Sohn das einzige Kind der Frau Linde ist, dann erben der überlebende Ehemann und der Sohn jeweils zu 1/2. Das bedeutet, dass sie jeweils zur Hälfte Inhaber des Vermögens der Verstorbenen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen