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Einwilligung des leiblichen russischen Vaters zur Adoption

18. Januar 2016 09:55 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
Ich habe eine russische Frau geheiratet, die einen 8-jährigen unehelichen Sohn hat. In Russland ist es möglich, dass kein Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Der Vater kann einfach auf sein Umgangsrecht verzichten und hat auch keine Verpflichtungen gegenüber dem Kind.

Die Familie soll jetzt in Deutschland wohnen und das Kind soll adoptiert werden. Das Adoptionsverfahren wurde am 8.1.2016 eingeleitet.

Da es auch keinen Vaterschaftstest gibt, entsteht zusätzlich ein Unsicherheitsfaktor, ob der angegebene Vater tatsächlich der leibliche Vater ist.

Grundsätzlich müssen die leiblichen Eltern des Kindes in Deutschland in die Adoption einwilligen. Die elterlichen Einwilligungen müssen notariell beurkundet sein, sind unwiderruflich und dürfen keine Bedingungen oder Befristungen enthalten.

Die Adoptionsstelle fordert eine notariell beurkundete Einwilligungserklärung des leiblichen russischen Vaters bzw. einen Nachweis der Bemühungen, die aktuelle Anschrift zu ermitteln und die Einwilligung zu bekommen. Meine Frau möchte selbstverständlich die neue Familie mit allen Rechten und Pflichten in Deutschland gründen.

Wir benötigen jetzt einen Textvorschlag für die Einwilligungserklärung. Der leibliche Vater in Russland soll so angesprochen werden: „Sie kommen als möglicher Vater von x.y in Frage". Die Erklärung soll vor allem deutschem, aber auch russischem Recht entsprechen. Nach Erhalt des Textes werden wir eine russische Übersetzung anfertigen lassen. Der leibliche Vater soll mit dieser Einwilligungserklärung einen russischen Notar aufsuchen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

18. Januar 2016 | 14:07

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Seher geehrter Mandant,

wie bereits besprochen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger


ANTWORT VON

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