Zur Beantwortung Ihrer Frage bräuchte ich zu wissen, was für ein Gericht Ihnen die Vollmacht zur Verfügung gestellt hat. Haben Sie schon gerichtliche Schritte eingeleitet? Steht Ihr Vater unter Betreuung? Wer ist als Betreuer eingesetzt. Bitte benutzen Sie dafür die Nachfragefunktion.
Vorab beantworte ich folgende Frage:
d) kann meine Schwester mit der Generalvollmacht das Testament meines Vaters ändern? Was muß ich machen, um sicherzustellen, daß das seit langem existierende Testament nicht geändert wird bzw. eine Änderung für nichtig erklärt wird - welche ärztlichen Nachweise zur Demenz brauche icht?
Nein, nach § 2064 BGB
ist die persönliche Errichtung beim Testament zwingend vorgeschrieben, um die freie Willensentschließung zu sichern. Diese Vorschrift schließt jede Art von Vertretung beim Errichtungsakt aus. Ausgeschlossen ist also die rechtsgeschäftliche Vertretung (d.h. durch Vollmacht). Das von einem Vertreter errichtete (bzw. geänderte) Testament wäre somit unheilbar nichtig.
Sobald Sie meine Fragen bzgl. des gerichtlichen Verfahrens beantworten, beantworte ich die restlichen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Sehr geehrter Herr,
die Generalvollmacht wurde mir vom Familiengericht zur Verfügung gestellt. Ich habe Widerspruch eingelegt, das Verfahren wurde zum Landgericht von Amts wegen weitergeleitet, und ich habe letzte Woche die Ablehnung meines Begehrens erhalten.
Unter Betreuung steht mein Vater nicht, er befindet sich allerdings in einem Pflegeheim unter ärztlicher Aufsicht.
Bei meiner Frage zum Testament habe ich mich unklar ausgedrückt, sorry hierfür. Ich meinte, daß ich fürchte, daß meine Schwester meinem Vater ein neues Testament, in welchem sie als Alleinerbin eingesetzt ist, diktiert hat und er es unteschrieben haben könnte (wir gehen bitte von Wahrung der Form aus). Was muß ich machen, um von den Ärzten eine Bestätigung zu erhalten, die auch vor Gericht gültig ist, daß mein Vater zB seit 2 Jahren nicht mehr geschäftsfähig ist?
Ich bin selbst Juristin, aber nicht mehr in diesem Bereich tätig und nicht bewandert im Familien- / Betreuungsrecht. Neben Ihrer Antwort wären auch Hinweise auf BGH Entscheidungen zu diesem Thema, ein Literaturhinweis o.ä. hilfreich.
Sollte ich ferner Fragen offen gelassen haben, können Sie mich auch unter XXX anschreiben.
Vielen Dank vorab.
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