Zu Frage 1
A: Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht nach § 80 InsO
das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen,auf den Inoslvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter hat daher aus das Recht Rückerstattungen aufgrund eines an Sie gerichteten
Einkommensteuerbescheides zu vereinnahmen.
Sie können allenfalls beim Insolvenzverwalter anregen, dass er eine getrennte Veranlagung beimn Finanzamt beantragt, damit Ihr Mann sein Guthaben erhält.
B: Ja, aufgrund § 80 InsO
.
C: Der Insolvenzverwalter hat die Kosten der Steuererklärung zu tragen.
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