Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Einkommensteuer-Rückzahlung

25. Juli 2007 18:17 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Mein Mann und ich haben Gütertrennung

Über mein Vermögen wurde am 27.04.2005 das Insolvenzverfahren § 2,3,11,16 ff. InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Am 28.04.2005 wurde der Beschluss gefasst, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet werden.

Meine heutige Rückfrage beim Insolvenzgericht hat ergeben, dass ich mich noch nicht in der Wohlverhaltensperiode befinde.

Für 2006 haben wir mit Hilfe des Lohnsteuerhilfevereins (mein Mann zahlte den Beitrag in Höhe von € 174,40) die Einkommensteuererklärung gemacht. Wir sind gemeinsam veranlagt.

Der Einkommensteuerbescheid vom 10.07.2007 weist ein Gesamtguthaben in Höhe von
€ 781,35 aus. Dieses resultiert größtenteils aus meiner nichtselbständigen Tätigkeit im Jan.06. (seit Febr. 06 bin ich arbeitslos).

Mit Umbuchungsbescheid vom 13.07.2007 wurde mitgeteilt, dass € 513,12 auf Einkommensteuerschuld aus 2004 umgebucht wurden (meine Steuerschulden nach damaliger Aufteilung der Steuerschuld).

Unser Einkommensteuerkonto beim Finanzamt ist nun ausgeglichen.
Das Restguthaben erwarteten wir auf dem Bankkonto meines Mannes vergeblich. Auf telefonische Rückfrage beim Amt, wurde meinem Mann mitgeteilt, dass das Restguthaben in Höhe von € 268,23 auf das Treuhandkonto meines Insolvenzverwalters überwiesen wurde.
Wohlgemerkt, wir sind gemeinsam veranlagt. Die Steuerschuld wurde nicht aufgeteilt.

Frage 1:

A. Wir gehen davon aus, dass das Finanzamt das Restguthaben nicht an meinen Insolvenzverwalter hätte überweisen dürfen. Haben wir die Möglichkeit, das Guthaben dauerhaft zurück zu bekommen. Falls ja, wie müssen wir da vorgehen?

B. Darf der Insolvenzverwalter eine Aufteilung der Steuerschuld veranlassen um mein Restguthaben vereinnahmen zu können?

C. Muss mein Mann die Kosten für die gemeinsame Steuererklärung alleine tragen, auch wenn der Insolvenzverwalter über meinen Anteil der Steuerrückzahlung verfügt?

Zu Frage 1

A: Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht nach § 80 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen,auf den Inoslvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter hat daher aus das Recht Rückerstattungen aufgrund eines an Sie gerichteten
Einkommensteuerbescheides zu vereinnahmen.
Sie können allenfalls beim Insolvenzverwalter anregen, dass er eine getrennte Veranlagung beimn Finanzamt beantragt, damit Ihr Mann sein Guthaben erhält.

B: Ja, aufgrund § 80 InsO .

C: Der Insolvenzverwalter hat die Kosten der Steuererklärung zu tragen.

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER