ich stecke gerade in einer verzwickten Situation. Meine Frau und ich erwarten Nachwuchs und dieses Ereignis möchte ich auch für einen Arbeitgeberwechsel nutzen.
Es wurde mir vor 12 Wochen eine zweimonatige Elternzeit genehmigt, die ich auch nutzen möchte.
Meine Frage bezieht sich auf den Vertragsbeginn beim neuen Arbeitgeber.
Wenn ich bis zum 31.07.2023 meine Kündigung beim bisherigen Arbeitgeber abgebe, steht dem Wechsel zum 01.11.2023 etwas im Wege?
Eckdaten Arbeitsverhältnis:
Vertragsbeginn 01.01.2022
Kündigungsfrist §622 BGB
Errechneter Geburtstermin: 07.08.2023
genehmigte Elternzeit: ab Geburt zwei Monate + Juni, Juli 2024
Stellenantritt neuer Arbeitgeber: 01.11.2023
geplante Kündigung: vor 31.07.2023
a) Man muss immer zum Monatsende hin kündigen. Nur der Vollständigkeit halber.
b) Wenn man im Moment der Kündigung bereits in der Elternzeit wäre kann man nach § 19 BEEG nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, wenn man genau zum Ende der Elternzeit hin kündigen wollte.
Wenn Sie aber nicht in der Elternzeit sind und kündigen oder ein Kündigungsdatum wählen, das nicht genau auf das Ende der Elternzeit fällt, dann greifen Ihre normalen Kündigungsfristen.
Fazit: die Abgabe bis zum 31.07.2023 wird auf jedenfall ausreichen, um fristgemäß zum 31.10.2023 hin als letzten Arbeitstag zu kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Rückfrage vom Fragesteller19. Juli 2023 | 09:35
Die genehmigte Elternzeit von zwei Monaten bleibt davon unangetastet, oder kann der jetzige Arbeitgeber mir diese streichen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt19. Juli 2023 | 09:39