Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es ist unschädlich, wenn Sie das Kind in HH anmelden, da es für die Kinderzulage ausreichend ist, dass das Kind in einem früheren Zeitraum zum Haushalt gehört hat.
Für Ihre Ehefrau kommt es darauf an, dass Sie die Wohnung/Haus für die Sie Eigenheimzulage beansprucht auch tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken bewohnt. Dies wäre auch noch der Fall, wenn sie sich nur pro forma in HH meldet, tatsächlich aber weiterhin in Schleswig Holstein wohnt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
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