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Eigenheimzulage und Kinderzulage

31. Juli 2007 05:29 |
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Steuerrecht


Daten:

Verheirate 2 Kinder (1. Sohn= 3Jahre und 2.Sohn=1 Jahr), Ehefrau ist Hausfrau (kein Einkommen)

Wohnsitz in Schleswig Holstein (3 km von Hamburg entfernt)

2004 Haus gekauft (zu je 50% Eigentümer)

Wir bekommen Eigenheimzulage und 2 mal Kinderzulage

Mein 1.Sohn und eventuell meine Frau wollen sich in Hamburg bei Verwanden anmelden.

Es ist noch nicht klar ob 1.Sohn und Ehefrau oder nur 1.Sohn und ob 1. oder 2. Wohnsitz in frage kommt.


Grund:

Unser 1. Sohn soll in Hamburg in den Kindergarten gehen, dieses ist nur möglich wenn der Wohnsitz in Hamburg ist. Sonst erhalten wir keinen Zuschuss zum Kindergartengeld und müssen diesen Betrag voll selber zahlen.


Frage:

Was hat das für Auswirkungen auf die Eigenheimzulage und 2 mal Kinderzulage, wenn sich wie oben beschrieben der Wohnsitz ändert?
Bleibt alles wie bisher bei der Eigenheimzulage und 2 mal Kinderzulage ?

Gibt es unterschiede ob?

- 1./2. Wohnsitz
- nur der Sohn wird in Hamburg angemeldet
- usw.

Bitte keine langen Gesetzestexte als Antwort. Danke!

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es ist unschädlich, wenn Sie das Kind in HH anmelden, da es für die Kinderzulage ausreichend ist, dass das Kind in einem früheren Zeitraum zum Haushalt gehört hat.
Für Ihre Ehefrau kommt es darauf an, dass Sie die Wohnung/Haus für die Sie Eigenheimzulage beansprucht auch tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken bewohnt. Dies wäre auch noch der Fall, wenn sie sich nur pro forma in HH meldet, tatsächlich aber weiterhin in Schleswig Holstein wohnt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com

Mit besten Grüßen

RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com

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