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Eigenheimzulage - Bei Instandsetzungsmaßnahme und Modernisierungsmaßnahme?

28. Februar 2006 14:20 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerade habe ich eine Ablehnung der Eigenheimzulage bekommen.

Zum Sachverhalt: ICh habe das Gebäude 2004 von meiner Oma geschenkt bekommen. Das Gebäude stand 20 Jahre leer, war also in diesem Zustand nicht bewohnbar. Baujahr 1933
Wir haben das Haus umgebaut und es um die Hälfte vergrößert also Anbau(mit Baugenehmigung) kosten ca 100.000 €. Ich habe die Eigenheimzulage als Bauherr beantragt, nun kam die Ablehnung!

Begründung:
1. Handelt es sich um eine SChenkung,
2. Es wurde kein neuer WOhnraum geschaffen, sonder nur ein Umbau getätigt

Ich habe gedacht es handelt sich hier um eine Instandsetzungsmaßnahme und Modernisierungsmaßnahme?
Liege ich da falsch? Was kann ich tun?

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Informationen wie folgt beantworten möchte:

Wie Sie sicher bereits wissen, wird nach dem EigZulG sowohl die Anschaffung als auch die Herstellung einer Wohnung gefördert.

An einer Anschaffung fehlt es in Ihrem Fall jedoch, weil Ihnen das Haus geschenkt worden ist und Sie daher keine Anschaffungskosten getragen haben. Nur dann, wenn Sie das Haus entgeltlich erworben hätten, wären unter den Voraussetzungen des § 8 EigZulG "zuzüglich" zu den Anschaffungskosten für das Haus auch Ihre Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt worden.

Nach Ihren Angaben haben Sie weiterhin auch keine Wohnung hergestellt, denn bei Umbaumaßnahmen ist hierfür Voraussetzung, dass eine neue, bisher nicht vorhandene abgeschlossene Wohnung entsteht.

Leider ist der ablehnende Bescheid des Finanzamts daher zu Recht ergangen.

Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskunft geben zu können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Achim Schroers
Rechtsanwalt



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