Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihr Freund sollte sich anwaltliche Hilfe nehmen, um Abänderungsklage zu erheben. Dann kann das Urteil oder der Vergleich, aus dem sich seine Zahlungspflicht ergibt, zu seinen Gunsten nach Unten abgeändert werden. Möglicherweise wird der Ehegattenunterhalt ganz entfallen – nicht natürlich der Kindesunterhalt für die 6 -jährige Tochter. Bevor Sie Geld für einen Privatdetektiv ausgeben, sollten Sie dieses Geld erst in eine zweite Frage auf diesem Forum investieren, oder gleich Ihren Anwalt befragen. 15,- € sind der Mindestbetrag für eine einzelne Frage.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben,
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ulrike Fürstenberg
Rechstanwältin
sehr geehrte Frau Fürstenberg,
vielen Dank für Ihre Antwort.Mein Freund hat nun am Freitag einen Termin bei seinem Anwalt der ihn auch bei der Scheidung vertreten hat.Brauch er da keine Beweise für Klageeinreichung, da die Ex-Frau eine eheähnliche Beziehung zu 90% leugnen wird. Der neue Partner ist laut Einwohnermeldeamt nicht bei Ihr(im gemeinsamen Haus meines Freundes)gemeldet. Daher die Idee mit dem Detektiv. Wenn die Ex jetzt Post vom Anwalt meines Freundes bekommt, sagt sie doch Ihrem neuen, dass er vorläufig nicht mehr zu ihr kommen soll oder das sie nicht mehr zusammen sind. Vielen Dank für Ihre bisherige Hilfe
Sehr geehrte Fragestellerin,
ob es zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung Ihres Freundes gegenüber seiner geschiedenen Frau kommt, hängt davon ab, ob zwischen der geschiedenene Frau und dem neuen Partner eine feste soziale Bindung besteht, die als Unterhaltsgemeinschaft ausgeprägt ist. Sie sollte mindestens 1 1/2 Jahre angedauert haben. Nur dann kommt eine Reduzierung in Frage. Ein Verschleiern-Wollen der geschiedenen Frau dürfte ihr nur zum Nachteil geraten,denn sie ist verpflichtet,wahrheitsgemäß über die unterhaltsrechtlich relevanten Belange Mitteilung zu machen. Tut sie dies nicht, kann sie ihren Unterhaltsanspruch allein schon dadurch verwirken. Es stellt sich natürlich für Sie die Frage der Beweisbarkeit, denn leider trifft den Unterhaltsverpflichteten die Beweislast, auch für die Umstände, aus denen sich eine Verwirkung ergeben kann. Ihr Freund sollte daher möglichst viele Details und Beweismittel beschaffen, die die Gemeinsamkeiten und Lebensgestaltung des Paares betreffen. Da ist zum einen das kleine Baby, welches aus der neuen Beziehung hervorgegangen ist - schwierig, es zu verschleiern. Außerdem aber sollten Sie überlegen, wer als Zeuge für die neue Beziehung in Frage kommt. Bitte halten Sie die sechsjährige Tochter dabei heraus. Gibt es Nachbarn, gemeinsame Bekannte? Auch Sie selbst als Freundin des Ehemannes kommen als Zeugin in Frage. Erst wenn auf diesem Weg nichts beweisbar ist, würde ich einen Detektiv einschalten.
Viel Grüße,
Ulrike Fürstenberg
Rechtsanwältin