Sehr geehrter Ratsuchender,
wie hoch die Strafe ausfallen wird, lässt sich von hier aus nicht beantworten, da hierzu genaurere Kenntnis der Einzelheiten erforderlich ist.
Da Sie nicht vorbestraft sind, es sich in der Summe um einen relativ geringen Betrag handelt und Sie aktive Schadenswiedergutmachung betrieben haben, werden Sie wahrscheinlich noch mit einer Geldstrafe davonkommen.
Sie gelten nicht als vorbestraft, wenn Sie zu einer Geldtrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten verurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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