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EKS/ALG 2 Einkommen höher angeben

27. Februar 2018 16:08 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurze Erklärung zur Situation.
Ich unterhalte ein Nebengewerbe und beziehe aufstockend ALG 2.
Halbjährig fülle ich eine EKS aus.

Bei anderen Selbstständigen kommt es häufig zu Problemen, im Bezug auf die EKS, aufgrund zu niedrig angegebener Einkommen und nicht anerkannter Ausgaben.
Auf Grund verschärfter Gesetzesregelungen, kommt es oft zu Ordnungswidrigkeitsverfahren und/oder Anzeigen wegen Sozialbetrugs, durch die Jobcenter.

Deshalb habe ich mir überlegt, mein Einkommen höher anzugeben, als es tatsächlich ist, umso ein Sicherheitspuffer zu haben.
Da ich lieber auf ein paar Euro AlG 2 verzichte, als eine Strafe wegen Sozialbertrugs zu erhalten.

Hier nun meine Frage.
Ist es strafbar, mehr Einkommen anzugeben, als tatsächlich erzielt wurde?
Wie ist die Rechtslage zu diesem Thema?


Einsatz editiert am 01.03.2018 10:33:12

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es ist nicht strafbar, mehr Einkommen anzugeben. Allerdings ist es auch nicht nötig. In der Anlage EKS können Sie dort bei „Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" ankreuzen, dass es sich um „vorläufige Angaben" handelt und diese von Ihnen lediglich geschätzt sind. Daher kann Ihnen kein Betrug zu Lasten des Jobcenters vorgeworfen werden, wenn das Einkommen oder die Ausgaben von den von Ihnen vorgenommen Angaben abweichen.

Anders ist es lediglich, wenn Sie abschließende Angaben leisten und diese nicht mit der Realität übereinstimmen. Dann könnte strafbares Verhalten vorliegen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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