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Dubai

| 18. Juli 2007 06:32 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


16:27

Ab 1.1.2008 wird der Wohnsitz für mindestens 12 Monate in Dubai sein.
Bis 31.10.2007 besteht in Deutschland ein Arbeitsverhältnis. Aus der Beendingung dieses Arbeitsverhältnises wird 2008 (genauer Zeitpunkt wählbar) eine Abfindung gezahlt. Auszahlungsort ist wählbar.
Besteht in Deutschland eine Steuerpflicht für diese Abfindung? Welcher Auszahlungsort für die Abfindung sollte gewählt werden?

18. Juli 2007 | 07:48

Antwort

von


(141)
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben und Einsatzes beantworten möchte:

Abfindungen gehören steuerrechtlich zu den sonstigen Bezügen.

Diese werden gem. § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Arbeitnehmer zufließen, hier also in 2008.

Hier in Deutschland besteht deshalb für die Abfindung KEINE Steuerpflicht, da Sie ab dem 01.01.2008 Ihren Wohnsitz in Dubai haben werden.

Selbst wenn Sie einen weiteren Wohnsitz hier in Deutschland beibehalten sollten, ändert sich an diesem Ergebnis nichts, da zwischen Deutschland in Dubai ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Danach hat das Land das Besteuerungsrecht, in dem Sie sich mehr als 183 Tage aufhalten. Das ist hier Dubai.
Auf den Auszahlungsort der Abfindung kommt es insoweit nicht an.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich

mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer

E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.


Rückfrage vom Fragesteller 18. Juli 2007 | 12:55

Welchen Nachweis kann ein deutsches Finazamt über den Aufenthalt von mehr als 183 in Dubai verlangen? Reicht das Residence Permit oder braucht es mehr?
Ich werde zwar in Dubai wohnen, aber von dort in der Region und in Asien unterwegs sein, sodaß ich zwar nur ganz selten in Deutschland sein werde, aber auch möglicherweise weniger als 183 Tage körperlich in Dubai anwesend.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Juli 2007 | 16:27

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:

Da die Sie in Dubai wohnen werden, reicht das Residence Permit völlig aus.
Eine ständige körperliche Anwesenheit ist insoweit nicht erforderlich, da Sie von Ihrem Wohnort in der Region und in Asien unterwegs sein werden.

Mit besten Grüßen
RA, Dipl.-Fw. Schweizer

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