Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst hat der Kindesvater die Verpflichtung, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen. Danach hat er den sich daraus ergebenden Kindesunterhalt zu zahlen. der Unterhalt ist fällig ab dem Monat der ersten Geltendmachung gegenüber dem Vater. Hierzu zählt auch die Aufforderung zur Auskunftserteilung. Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt dies bereits erledigt hat. Das nunmehr eingeleitete familiengerichtliche Verfahren kann erfahrungsgemäß bis zu 6 Monaten in Anspruch nehmen, soweit kein einstweiliger Rechtsschutz beantragt wurde.
Falls nicht schon geschehen, sollten Sie beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen.
Ansonsten haben Sie auch selbst das Recht Klage auf Auskunft oder Unterhalt einzureichen. Dies sollten Sie über einen im Familienrecht erfahrenen Kollegen tun. Es wird Ihnen dabei evt. Prozesskostenhilfe bewilligt. Dies hängt von Ihren Einkommensverhältnissen ab.
Zuvor jedoch müssen Sie unbedingt mit dem Jugendamt Rücksprache nehmen und den derzeitigen Sachstand des gerichtlichen Verfahrens in Erfahrung bringen. Das Jugendamt ist in Ihrem Fall sicherlich im Wege einer Verfahrenspflegschaft für das Kind tätig.
Doppelt klagen ist nämlich ausgeschlossen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de