Hallo,
ein guter Freund möchte mir ein Privatdarlehen in Höhe von 5000€ geben.
Sollte dazu ein individueller Darlehensvertrag von einem Anwalt aufgesetzt werden?
Oder empfiehlt es sich, eine Vertragsvorlage zu nutzen und diese von einem Notar beglaubigen zu lassen?
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Beides ist möglich, sie können den Vertrag sowohl von einem Anwalt ausarbeiten lassen als auch eine Vorlage notariell beurkunde lassen. Fraglich ist allerdings, ob dies nötig ist, da alle Varianten hinsichtlich des Beweiswertes in einem Gerichtsprozess ähnlich sind. Es handelt sich je um so genannte Privaturkunden.
Sie können aus diesem Grund mit Ihrem Freund auch selbst einen schriftlichen Darlehensvertrag schließen.
Ein solcher sollte folgendes enthalten:
- Name und Anschrift von Darlehensgeber und -nehmer (eventuell Personalausweisnummer)
- den Darlehensbetrag (hier EUR 5.000,-)
- den vereinbarten Zinssatz (z.B. 5 % p.a.)
- den Rückzahlungstermin (falls ein solcher vereinbart werden soll)
Weiterhin sollten Sie sich den Empfang des Geldes seitens des Darlehensnehmers quittieren lassen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.