Sehr geehrte Ratsuchende,
eine Rückzahlung schuldet Ihr Ex-Freund Ihnen nur, wenn damals zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Freund ein Darlehensvertrag vereinbart worden ist und keine Schenkung.
Ein Darlehensvertrag zwischen Verbrauchern, wie im vorliegenden Fall, kommt auch durch mündliche Vereinbarung zustande.
Es ist also im ersten Schritt zu fragen, ob damals ausdrücklich oder schlüssig eine Rückzahlung durch Ihren Ex-Freund vereinbart worden ist.
Falls diese Frage bejaht werden kann, muss im zweiten Schritt überlegt werden, ob Sie eine solche Vereinbarung auch beweisen können. Als Anspruchssteller in einem möglichen Gerichtsverfahren wären Sie beweisbelastet.
Eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung liegt leider nicht vor. Als Beweismittel kämen aber auch Zeugen in Frage, die etwa Gespräche zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Freund bezeugen können, dass dieser Betrag von Ihrem Ex-Freund zurückgezahlt werden sollte.
Allein anhand von Zeugenaussagen dürfte aber die Erbringung des vollen Beweises schwierig werden.
Dass Sie sich selbst verschuldeten, um die Schulden Ihres Ex-Freundes zu begleichen, spricht andererseits eher dafür, dass Sie ihn nicht beschenken wollten.
Falls dieses wird bewiesen werden können, bietet sich folgendes Vorgehen an
- dem Ex-Freund per eingeschriebenen Brief eine Frist zur Rückzahlung setzen
- den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides beantragen als preiswerte und schnelle Möglichkeit zur Erlangung eines Titels.
Mit freundlichen Grüßen
Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
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