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Braucht es zur Auflösung einer Erbengemeinschaft einen Notar?

18. November 2004 18:38 |
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Erbrecht


Meine beiden Söhne und ich haben 2 Eigentumswohnungen geerbt und
sind bei einem Grundbuchamt in Bayern als Erbengemeinschaft eingetragen.
Ich möchte nun meinen Anteil meinen Söhnen schenken so daß jeder eine Wohnung erhält.
1. Brauche ich dazu einen Notar ?
2. Kann das auch ein Notar von meinem Wohnort in Hessen aus
erledigen ohne daß er nach Bayern zum Grundbuchamt reisen
muß und damit zusätzliche Kosten verursacht.

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie benötigen zwangsläufig einen Notar. Zum einen ist dies schon für die Wirksamkeit des Schenkungsvertrages als solchen erforderlich, zum anderen können auch nur die weiteren Erklärungen bezüglich des Eigentumswechsels nur vor einem Notar erfolgen.

Sie können einen Notar an Ihrem Wohnort aufsuchen. Er muß nicht für die Einsicht in das GB nach Bayern reisen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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