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Betrugsvorwürfe

3. Mai 2013 23:57 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Ich bin nebenberuflich als IT-Dienstleister
tätig. 11/12-03/13 habe ich Aufträge zu
meiner Entlastung und private Projekte
an einen Privatmann abgegeben, welcher
angeblich aus der Nähe stammte.

Der Privatmann lieferte immer per Mail oder
Treffen bei mir. Abgerechnet wurde immer
Bar ohne Rechnung da dieser kein
Gewerbe hatte.

Der letzte Auftrag war die Überarbeitung
eines Webseitentemplates und mit diesem
begannen die Probleme.

Ich erhielt dann eine Mail von einem
Dienstleister der mich aufgrund des Templates
mit einem mir unbekannten Mailacount in
Verbindung bringt und droht mit Anzeige,
wenn ich nicht zahle.

Und damit nicht genug. Ich habe weitere
Mails erhalten mit Forderungen und
Androhung von Anzeige erhalten. Die
Arbeiten kenne, aber die Dienstleister
habe ich nie beauftragt. Der Schaden
liegt derzeit bei 2.000€.

Ich gehe davon aus, das mein Auftragnehmer
dahinter steckt. Hinzu kommt das ich diesen
seit Anfang April nicht mehr erreicht habe,
die Mailadresse exestiert nicht mehr. Damals
habe ich mir auch nichts dabei gedacht und
dann aufgrund des Toten Kontakts alle Mails
gelöscht, was ich jetzt schon bereue.

Besonders sorgen mache ich mir weil ich
ihm bei einem Besuch WLAN Zugriff gegeben
habe und ich befürchte, das er ohne mein
Wissen über mein Netz operiert hat.

Muss ich dafür jetzt Grade stehen, obwohl
ich nichts getan habe? Mit welchen
Konsequenzen muss ich rechnen, wenn
ich den ganzen Umstand nicht beweisen kann?

Vielen Dank für ihre Hilfe!




Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Noch sehe ich das Problem für Sie nicht. Wenn Sie erpresst werden, dann müssen Sie Strafanzeige erstatten. Leider schreiben Sie nicht mit was für einer Anzeige man Ihnen droht, was man Ihnen vorwerfen will.
Möglich wären aus meiner Sicht maximal eine Steuerstrafsache, aber solange Sie Ihre Ausgaben offiziell durch Ihre Bücher laufen lassen ist Ihnen auch da nichts vorzuwerfen.
Eventuell können Sie in der kostenlosen Nachfrage noch ein wenig konkreter werden, mit was Sie bedroht werden. Sollte Sie dies nicht öffentlich machen wollen, so können Sie mir auch eine E-Mail schreiben.
Grundsätzlich müssen Sie aber für nichts gerade stehen, was Sie nicht gemacht haben. Auch wenn die Personen Sie anzeigen würden, müssten diese dann als Zeugen aussagen. Spätestens dann wissen Sie wer das war und warum die Anzeige gemacht worden ist. Und wer Sie still und leise und heimlich per Mail mit Anzeige bedroht um Geld zu erpressen scheut das Licht der Öffentlichkeit.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Rückfrage vom Fragesteller 4. Mai 2013 | 12:59

Sehr geehrter Herr Gerth,

vielen Dank für Ihre Antwort, ich denke Sie haben den Fall etwas
Mißverstanden.

Es geht hier nicht um Erpressung, sondern vielmehr darum
dass die Dienstleister, die scheinbar mein Auftragnehmer beauftragt und nicht bezahlt hat, mich für den Übeltäter halten
und aufgrunddessen zur Zahlung der Leistung auffordern, ansonsten
würde eine Anzeige wegen Betruges erfolgen.

Die Leistungen die in Rechnung gestellt werden habe ich zwar von meinem Auftragnehmer wie im ersten Posting geschildert erhalten, jedoch auschließlich von diesem und das persönlich bzw per Mail, welche leider nicht mehr vorhanden sind.

Die vermutlich geprellten Dienstleister kenne ich nicht und habe ich nicht beauftragt.

Da ich von meinem Auftragnehmer so gut wie keine Daten habe,
Mail ist seit April ungültig, Name wird wohl auch falsch sein,
besteht die Annahme das dieser mit falschen Namen und wohl anonymer Mailadresse meine Aufträge weiter gegeben und
als eigene Arbeit mit mir abgerechnet hat.

Da mein Auftragnehmer auch WLAN Zuggriff im Haus hatte, habe
ich nun die sorge das er diesen sogar für diese Zwecke mißbraucht hat und diese Betrügereien letztendlich auf mich zurückfallen.

Daher die Frage, wenn ich die existenz nicht nachweisen kann,
kann ich dann zur Rechenschaft gezogen werden obwohl ich nicht da hinter stecke und wenn ja welche Strafe erwartet mich. Auf der anderen Seite, kann man auch noch nach den vergangenen Wochen die IP des E-Mail Accounts nachverfolgen um meinen
Auftragnehmer zu identifizieren?

Für Ihre Antwort Danke ich Ihnen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Mai 2013 | 10:42

Sehr geehrter Fragesteller,
besten Dank für die Klarstellung:

Selbst wenn Ihr Auftragnehmer über Ihren W-LAN-Anschluss mit den Geprellten Kontakt aufgenommen hätte, so wären nicht Sie als Betrüger anzusehen. Zunächst speichern die Telekommunikationsunternehemn wie Telekom oder 1und1 und Telefonica die Daten nur 7 Tage, d.h. danach wäre schon nicht nachzuweisen zu welchem Anschluss eine möglichweise gespeicherte IP-Adresse gehört. Und selbst wenn diese noch gespeichert wäre ist den Anschluss kein konkreter Täter zuzuordnen, denn da könnten, wie in Ihrem Fall mehrere Zugriff drauf haben.
Zudem haben Sie, wie Sie ja selbst sagen, keinen Kontakt zu den um Ihren Lohn geprellten Programmierern gehabt. Dies müssten diese auch zugeben. Diese müssten auch zugeben, dass die ihre Dienstleistung nicht an Sie sondern an einen Dritten, nämlich Ihren Auftragnehmer, geschickt haben.
Bei einer Anzeige haben Sie außer den Unannehmlichkeiten, die ein solches Verfahren mit sich bringt, nichts zu befürchten. Gerne können Sie sich an mich wenden, wenn der Anhörungsbogen der Polizei käme. Diesen sollten Sie auf keinen Fall ausfüllen und auch keine Aussage bei der Polizei machen, ohne dass ein Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hat. Erst dann wissen Sie genau, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und was für Beweise vorliegen, oder ob es sich nur um Vermutungen handelt.

Ich hoffe dies genügt Ihnen als Überblick. Da Sie nichts getan haben, haben Sie auch nichts zu befürchten. Sie müssen für eine Leistung auch nicht zweimal zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Gerth
Rechtsanwalt

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