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Berechnung der Unterhaltsdifferenz wg. Abfindung durch Arbeitgeber

| 18. Januar 2005 16:35 |
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Familienrecht


Beantwortet von


19:47

Der unterhaltspflichtige Vater bekam im Jahr 2001 eine Abfindung gezahlt. Daraus erfolgt ein erhöhtes Einkommen, dass meines Wissens auf 36 Monate gerechnet wird.
Welche Berechnung ist richtig?
A: Differenz zwischen normalem Jahresnetto sowie Jahresnetto mit Abfindung mit 3/7 malgenommen und durch 36 geteilt = monatliches Mehreinkommen
Beispiel: Netto 2001 mit Abfindung 91.217,00
Netto 2001 ohne 57.477,00
Differenz = 33790
monatlt. Mehreinkommen 33790 x 3/7 : 36= 402,26 (DM-Beträge)
oder
B:einfach 33790:36= 938,61DM erhöhtes Einkommen

Vielen Dank

18. Januar 2005 | 17:06

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

bei der Abfindung müssen Sie zunächst eimal beachten, dass diese nicht vollständig für Unterhaltszwecke verwendet werden muss. Der Vater kann die Abfindung für unabweisbar notwendige Anschaffungen verwenden, auch zur Bezahlung fälliger Schulden (OLG Celle FamRZ 1992, 590 ). Dabei können Sie natürlich nicht Luxusausgaben berücksichtigen.

Bei Ihrer Berechnung sollten Sie daher zunachst überlegen, von welchen Betrag Sie ausgehen wollen!

Dann ist die Methode B die Richtige. Die Abfindung wird "einfach" durch die Anzahl der anzurechnenden Monate dividiert.

Allerdings ist Ihre Annahme, dass eine starre Verteilung auf 36 Monate erfolgt, so nicht richtig. So hat

der BGH einmal eine Verteilung auf 13 Monate (FamRZ 87, 359 ),

das OLG KoblenZ eine Verteilung auf 45 Monate (OLG-Report 2000,143 ),

das OLG Oldenburg sogar 5-6 Jahre (FamRZ 1996,672 )

vorgenommen!

Grundlage wird vielmehr sein, welcher Zeitraum der Arbeitslosigkeit prognostiziert wird. Dieses ist von Alter, Beruf, Ausbildung, Krankheit etc. abhängig und muss wirklich für jeden Fall einzeln entschieden werden, ohne dass es auf dieser Plattform abschließend beurteilt werden kann.

Sie sehen also, dass hier wirklich noch eine Vielzahl von Einzelfragen zu klären sind. Ich rate daher dringend, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle




Rückfrage vom Fragesteller 18. Januar 2005 | 17:41

Der Vater war nur 4 Monate arbeitslos, die Beträge sind von seinem Steuerberater, Schulden und Sonderaufwendungen hatte er keine. Welchen Zeitraum für die Verteilung empfehlen Sie?

Danke für Ihre Blitzantworten!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Januar 2005 | 19:47

Dann empfehle ich hier in der Tat die Berechnung auf ein Jahr, also die Methode B.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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