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Beratung wegen Scheidung

| 29. Mai 2006 20:03 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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|

Familienrecht


Hallo.
ich wollte mal nachfragen wie es so in einer beratungs stunde abläuft.
Frage;meine frau und ich sind jetzt fast 5 jahre getrenntlebend.
und möchten uns beraten lassen wegen der scheidung.
wir haben ein haus zu 50/50 im grundbuch, lebensversicherungen jeder eine und etwas baargeld.
>muß in einer beratungsstunde der wert dieser angegeben werden,oder nicht??
da sich ja daraus die kosten für den berater errechnen.
wir leben ohne streit und gezehter und möchten dies auch weiterhin tun,
was kostet eine beratung,und was ist dabei zu beachten oder wo bekommen wir informationen
danke

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt:

Die Kosten einer Beratung richten sich (derzeit noch, bis zum 30.06.2006), wie Sie richtig vermuten, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Gegenstandswert. Der Rechtsanwalt wird daher sicherlich nach den vorhandenen Vermögenswerten fragen, um so den Gegenstandswert zu errechnen.

Bei der Beratung eines Verbrauchers sind die Kosten einer Erstberatung allerdings auf 190,-- € zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.

Daneben besteht für den Rechtsanwalt und auch für Sie aber die Möglichkeit, eine individuelle Vergütung auszuhandeln; oft wird hierzu ein Stundenhonorar vereinbart.

Übrigens: Der Rechtsanwalt kann nicht beide Parteien, sondern darf nur eine Partei vertreten. Mit Einverständnis seines Mandanten kann aber die andere Partei am Beratungsgespräch teilnehmen.

Wegen weitergehender Informationen können Sie sich an die Rechtsanwaltskammer Ihres Landgerichtsbezirkes wenden. Gerne stehe auch ich Ihnen für weitere Informationen im Rahmen eines Mandates zur Verfügung.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.


Ergänzend weise ich auf folgendes hin:
Die Auskunft im Rahmen dieses Forums kann nur die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind, umfassen. Daneben können weitere Tatsachen von Bedeutung sein, die im Einzelfall auch zu einem völlig anderen Ergebnis führen können Verbindliche Empfehlungen darüber, ob und gegebenenfalls wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, sind nur im Rahmen der Erteilung eines Mandats möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Iris Lemmer-Krueger
-Rechtsanwältin-

Rückfrage vom Fragesteller 30. Mai 2006 | 21:25

Hallo Frau Lemmer-Krüger
Danke für die Antwort,Aber?

>Warum darf er nur eine Partei vertreten,wir möchten ja nur ein beratungsgespräch!
>Und ab 1.7.06 ist nicht der Gegenstandswert,sondern einFester Stundensatz üblich? Richtig.

Ach und Danke für ihr Angebot,aber Nürnberg ist etwas weit vom Krieß Groß Gerau

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Mai 2006 | 07:49

Sehr geehrter Ratsuchender,

wegen Ihrer Nachfrage habe ich Ihnen eine e-mail geschickt.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers |

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Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

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Danke für die gute antwort Frau Lemmer-Krüger,ich werde sie weiterempfehlen an Ratsuchende,die auch solche oder andere Probleme haben.
MFG u VLG aus GG nach Nürnberg :-)

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