A erhaelt einen Strafbefehl zu 30 TS zu niedrigen Tagessatz aufgrund des Vorwurfs der Beleidigung. Er hat vor geraumer Zeit eine Frau via SMS, die nur an sie gerichtet waren, beleidigt - Beziehungsende.
Nun ist meine Frage ob es nicht so war dass für eine wirksame Beleidigung es eine Aussenwirkung bedarf, sprich die ehrverletzende Äußerung muss auch noch jemand anders als der Empfaenger mitbekommen haben??!
zunächst darf ich mich bei Ihnen für Ihre Anfrage bedanken, welche ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Voraussetzung für das Vorliegen des Straftatbestandes der Beleidigung, strafbar gemäß § 185 StGB
(Strafgesetzbuch), ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines anderen. Dahingehend kommt es nicht darauf an, ob die Äußerung gegenüber der betroffenen Person selbst oder gegenüber einer dritten Person erfolgt.
Nach Ihrer Schilderung beleidigten Sie Ihre Freundin per SMS. Ich gehe aus diesem Grunde davon aus, dass Sie sich einer Beleidigung schuldig machten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.