Begründung für Umzug
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich bitte um die Beantwortung zu folgendem Sachverhalt:
Als Empfänger von Arbeitslosengeld II habe ich bisher seit Februar 2004 mietfrei bei einer "Bekannten" gewohnt. Als Bedarfsgemeinschaft habe ich mich nur als Einzelperson angegeben. In der Tat bewohne ich hier ein separates Zimmer, wir haben wirtschaftlich und finanziell strikte Trennung vereinbart. Nun geht unsere Gemeinschaft auseinander, das Zimmer wird anderweitig benötigt. Ich muß aus meiner derzeitigen Bleibe ausziehen. Am 5.9.07 wurde ich bei der Arbeitsagentur vorstellig, um die Möglichkeit für Kosten der Unterkunft zu erfragen, die ich bisher nicht benötigte, die nun aber anfallen. Diese wurden mir im Rahmen der üblichen Leistungen zugesagt. Heute, 20.09.07 habe ich einen Mietvertrag vorgelegt, um sicher zu gehen, daß Gesagtes vom 5.9.2007 noch gilt. Heute hieß es dann auf dem Amt, neben einem unterschriebenen Mietvertrag benötige man von mir schriftlich die Begründung für meinen Umzug.
Bevor ich mich womöglich um Kopf und Kragen schreibe, bitte ich Sie, mir dringend mitzuteilen, welche Art von Begründung dies sein soll und welche hieb - und stichfesten Gründe man angeben sollte, die aber natürlich der Wahrheit entsprechen müssen. Ich befürchte aber, man will mir nachträglich eine Art eheähnliche Gmeinschaft o.ä. unterstellen, obwohl das für die Zukunft keine Rolle mehr spielt, da ich zukünftig allein lebe. Vielleicht wird auch nur eine Erklärung für die Akten benötigt?! Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie mir eine Begründung formulieren würden, die beim Arbeitsamt akzeptiert wird. Andernfalls weiß ich nämlich nicht, wohin ich soll, falls die Miete nicht übernommen wird.
Ich sollte noch betonen, daß ich im Februar 2004 VOR meinem Einzug mit dem Arbeitsamt abklärte, daß es sich nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft handelte. Das Arbeitsamt legte mir damals die Definition einer eheähnlichen Gemeinschaft vor, aus der klar hervor ging, daß es keine eheähnliche Gemeinschaft ist. Ob dies allerdings heute auch noch gilt, kann ich nicht mehr sagen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß