Ich befinde mich seit 01.05.2005 in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 17.09.06 endet.Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von "einem Monat vor Quartalende". Seit einem halben Jahr durfte ich in Vollzeit arbeiten.Jetzt wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ich rückwirkend zum 01.07.06 nur noch 30 Std/Wo arbeiten darf.Dadurch komme ich in finanzielle Schwierigkeiten.Meine Frage ist daher, ob ich schon jetzt (so schnell wie möglich)den Vertrag kündigen kann und wenn ja, welche Kündigungsfrist muss ich einhalten? Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich habe sogar schon 2 neue Angebote mit mehr Gehalt, Vollzeitbeschäftigung und Unterstützung bei Weiterbildungen.
Zunächst werden Sie die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten müssen, so daß eine vorzeitige Beendigung des Vertrages einseitig nicht möglich sein wird.
Allerdings ist auch dem Arbeitgeber eine einseitige, gar nur mündliche Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht möglich, insbesondere nicht rückwirkend.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie versuchen, mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Regelung dahingehend zu treffen, daß Sie beispielsweise mit einer Änderung der Arbeitszeit unter der Bedingung einverstanden sind, daß der Vertrag zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt beidseitig beendet wird. Eine andere Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsbeendigung sehe ich ansonsten leider nicht.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.