Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt.
Das Kondolenzgeld wird nicht Bestandteil der Erbmasse.
Es handelt sich um eine Schenkung (§ 516 BGB
).
Sie sollten klären, wer Beschenkter sein sollte.
Sind sowohl Sie als auch die Stiefmutter als Empfänger genannt, ist anzunehmen, dass Sie beide Berechtigte sein sollten.
Im Zweifel ist von einer hälftigen Teilung auszugehen.
Bieten Sie die Zahlung der Hälfte an und bitten Sie um Einsicht in die Schreiben.
Einen Anspruch auf Einsicht haben Sie nicht.
Auf Grund der "Waffengleichheit" sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen, der sich ein umfassendens Bild von der Angelegenheit machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Sehr geehrter Herr RA Eichhorn,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Verständnisfrage:
Gilt denn als "Empfänger" (Beschenkter) nur derjenige, an den die Post adressiert wurde (das ist insbesondere meine Stiefmutter, da ihre Traueradresse angegeben wurde) oder wer im Schreiben angesprochen wurde (überwiegend wir beide, mehrmals auch ich alleine)?
Offen geblieben Frage aus erstem Schreiben:
Kann mir tatsächlich mit einer Zahlungsklage gedroht werden?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
das was im Schreiben steht ist zunächst entscheidend.
Aber auch das, was die Schenker wollten (d.h. der Schenkungszweck) ist zu berücksichtigen.
Aus dem Zweck kann sich nämlich ergeben, dass das Kondolenzgeld für Bestattung und Bewirtung der Trauergäste zu verwenden ist.
Der Kollege Dr. Müller hat mich diesbezüglich freundlicherweise auf ein Urteil des AG Leipzig vom 14.01.2010, 111 C 1249/09 hingewiesen.
Da ein Anspruch Ihrer Stiefmutter nicht ausgeschlossen ist, kann Ihnen eine Klage angedroht werden und der Anspruch möglicherweise sogar erfolgreich durchgesetzt werden.
Wie bereits empfohlen, sollten Sie auch einen Anwalt einschalten, um Nachteile zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt