Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst danke ich für Iher Verständnis. Ob 40,00 EUR für eine Beratung überteuert sind, wage ich hingegen zu bezweifeln, gehe aber davon aus, dass dieses nicht Gegenstand der jetzigen Fragen sind.
Wenn die Mutter erwerbstätig ist, kann sie den Selbstbehalt voll getend machen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sie im Betrieb des Mannes, oder in einem "Fremdbetrieb" arbeitet. Entscheidend ist allein, ob die Frau Einkommen erzielt, was nach Ihrer Darstellung der Fall ist.
Die Einkünfte des Ehemannes der Ex spielen beim Kindesunterhalt keine Rolle, werden also nicht berücksichtigt, sofern die Kinder nicht von diesem adoptiert worden sind (was ich nach Ihrer Darstellung nicht unterstelle). Dieses mag zwar zunächst ungerecht erscheinen; Sie müssen aber bedenken, dass es sich um Kindesunterhalt handelt.
Noch ein -kostenloser- Hinweis: Hier würde es sich anbieten, den Unterhalt einmal im Rahmen einer individuellen Beratung, die dieses Forum so nicht bieten kann (siehe Button "Hilfe"), wirklich komplett neu berechnen zu lassen, da schon beim Selbstbehalt nicht genau genug zwischen minderjährigen, ihnen gleichgestellten volljährigen und volljährigen Kindern nach Ihrer Darstellung unterschieden wird. Eine solche Beratung wäre aber sicherlich teuerer.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo Frau Rechtsanwältin
Nun haben sie eine Frage , naja allgemein und halb beantwortet. Wichtig war mir die anteilige Geltungmachung des Abzuges vom Kindergeld bei beiden Barunterhaltspflichtigen (Verhältnis des Einkommens). Und dann die restliche wichtigen 3 Fragen zum Abzug des Kinderunterhaltes wurden leider nicht beantwortet. Ich nehme an das Geld reicht nicht für die weiteren 3 präzisen Kurz-Antworten. Die sie bestimmt ohne großen zeitlichen Aufwand beantworten könnten.
Na ja, vielleicht bekomme ich doch noch Antworten ohne grosse Nachforderung.
Mit freundlichen Gruss
Ein Fragender
Die Frage(n) wurde eingegrenzt, wobei ich zum besseren Verständnis Ihre Frage nochmals wiedergeben möchte:
"Kann die Mutter (ExFrau), sie ist wieder verheiratet und lebt mit den unseren vier Kindern und dem neuen Mann (selbstständige Firma) zusammen, überhaupt Selbstbehalt von 890,- Euro geltend machen.? Sie ist als Angestellter/Geschäftsführerin 50% bei Ihm, arbeitet im Haus und verdient Geld ?
ANTWORT (VERKÜRZT): JA, KANN SIE!
Wie wird der Verdienst/Gewinn des neuen Mannes zum Selbstbehalt (890Euro) angerechnet?
ANTWORT (VERKÜRZT): GAR NICHT.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz, was das mit dem Abzug des Kindergeldes (154,00 EUR können in Abzug gebracht werden) zu tun hat.
Das die kleinen Nachfragen aufgrund der Eingrenzung nicht beantwortet werden sollen, hatte ich dabei unterstellt; die Nachfrage kann auch nicht dazu geeignet sein, die vorher gestrichenen Fragen nun doch wieder zu stellen.