Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Bankvollmacht Heimunterbringung

2. Januar 2008 22:45 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Unsere Tante hat 3.700 Euro für ihre Beerdigung gespart. Das Geld liegt auf einem Sparbuch. Es gibt keinen schriftlichen Hinweis, dass es für die Beerdigung gedacht ist. Inzwischen ist unsere Tante dement und eine Heimunterbringung droht. Meine Frau hat seit Jahren eine Bankvollmacht. Darf meine Frau jetzt von dem Konto der Tante Geld abheben und auf dem eigenen Konto "parken", damit es nicht für die Kosten der Heimunterbringung drauf geht? Wir wollen das Geld nicht ausgeben, sondern es für die Beerdigung anlegen.

3. Januar 2008 | 08:53

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

von Ihrem Vorhaben muss ich Ihnen abraten.

Bei der Heimunterbringung werden, so verstehe ich ihre Ausführungen, ergänzende staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden müssen.

Bei der Beantragung wird unter anderem danach gefragt, ob in den letzten Jahren Vermögen auf eine andere Person übertragen worden ist. Da die Angaben wahrheitsgemäß erfolgen müssen, ist auch die Übertragung des Geldes auf Ihre Frau anzugeben. Demgemäß wird der Leistungsträger Kenntniss erlangen.

Unter Berücksichtigung des der Tante verbleibenden Vermögensbetrages in Höhe von derzeit 2.600,00 EUR, verbleibt ein Betrag in Höhe von 1.100,00 EUR, der in die Berechnung des Leistungsträgers einfließen kann.

Da das Geld aber für eine Beerdigung verbleiben soll, könnte zumindest versucht werden, eine gesamte Nichtanrechnung zu erlangen, wenn dieses dem Leistungsträger mitgeteilt wird. Unter Umständen könnte der Betrag auch ganz klar deklariert in eine Bestattungsversicherung eingezahlt werden oder ein Bestattungsvertrag könnte geschlossen werden.

Das sollte aber zuvor mit dem Leistungsträger abgeklärt werden. Die Auffassung der Gerichte ist unterschiedlich. Vermehrt wird aber schon anerkannt, dass angemessene Rücklagen gebildet werden können. Der Betrag in Höhe von 3.700,00 EUR ist sicherlich nicht besonders hoch und würde eine einfache Bestattung gerade abdecken.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER